Der Feusisgarten ist ein schützenswertes Kulturdenkmal

Noëlle Schnegg
Noëlle Schnegg

March-Höfe,

Das Kurhaus stammt aus dem 19. Jahrhundert. Die Schwyer Kantonale Denkmalpflege erklärt den Feusisgarten zum schützenswerten Kulturdenkmal.

Kurhaus
Das Kurhaus Feusisgarten muss geschützt werden, findet die Schwyer Kantonale Denkmalpflege. - IG Pro Feusisgarten

Der Feusisgarten, ein historisches Kurhaus aus dem 19. Jahrhundert, muss erhalten und geschützt bleiben. Zu diesem Entschluss kommt die Schwyer Kantonale Denkmalpflege, wie es in einer Medienmitteilung der IG Pro Feusisgarten heisst. Der Feusisgarten ist das letzte noch erhalten gebliebene Kurhaus aus dieser Zeit.

Die IG Pro Feusisgarten ist hocherfreut über die Einschätzung der Denkmalpflege. Damit wird ihr eigenes Gutachten bestätigt, das bereits 2019 zum gleichen Ergebnis kam. Die IG fordert von der Gemeinde, sich für die Erhaltung des Feusisgartens einzusetzen. Zudem soll sie beim Regierungsrat einen Antrag auf Aufnahme des Feusisgartens in das kantonale Schutzinventar stellen.

Letztes Jahr entfachte sich ein breiter Widerstand, als ein auswärtiger Investor das Gebäude abreissen wollte. Er plante auf dem Gelände 50 exklusive Alterswohnungen. Aus dem Widerstand wurde die IG Pro Feusisgarten mit mittlerweile über 200 Mitgliedern gegründet.

Kommentare

Weiterlesen