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Lachen: Ex-Mann von Multimillionärin scheitert vor Gericht mit Trick

Redaktion
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March-Höfe,

Der Ex-Mann einer bekannten Multimillionärin landete in Lachen (SZ) wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung vor Gericht.

horgen
Der Fall kommt vor Gericht. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 65-Jähriger Schweizer verschaffte sich illegal Zugriff auf das Geld seiner Ex-Frau.
  • Sie hatte ihm die Verwaltung ihres Vermögens von rund 20 Millionen Franken überlassen.
  • Nach langem Hin und Her geht der Fall nun an das Bundesgericht.

Ein heute 65-jährige Schweizer war bis vor wenigen Jahren mit einer heute 61-jährigen Erbin einer bekannten Zürcher Industriellenfamilie verheiratet. Das Ehepaar wohnte in Lachen.

Die Frau hatte ihrem Ehemann die Verwaltung ihres beträchtlichen Vermögens von rund 20 Millionen Franken überlassen. Sie hatte aber jederzeit Zugriff auf die Konten, bestimmte über Anlagen mit und nahm teilweise auch selbst Überweisungen vor.

Nach dem Ende der Ehe sah sich der Ehemann mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Diese führten schliesslich zu einer Verurteilung vor dem Strafgericht. Die Anklage lautete auf Veruntreuung, untreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung.

Sind Sie verheiratet?

Wie der «Bote der Urschweiz» berichtet, wurde dem Mann vorgeworfen, Gelder seiner Ehefrau für Aktiensgeschäfte auf eigenen Namen verwendet zu haben. Ausserdem soll Mieteinnahmen, die auch seiner Ehefrau zugestanden hätten, ausschliesslich auf eigene Konten verbucht zu haben.

Angeklagter erschien nicht zu Berufungsverhandlungen

Nachdem das Strafgericht ein Urteil gefällt hatte, reichte der Beschuldigte Berufung ein. Aber weder er noch sein Verteidiger erschienen zur Berufungsverhandlung. Der Beschuldigte gab an, im Ausland zu sein und sich in Quarantäne wegen Covid-19 zu befinden. Das Kantonsgericht stufte die Berufung als zurückgezogen ein, da die Abwesenheit unentschuldigt war.

Der Beschuldigte akzeptierte das Urteil nicht und zog die Angelegenheit vor das Bundesgericht, wo sie derzeit noch offen ist.

Kommentare

User #4074 (nicht angemeldet)

Klingt nach DETTLING - Strategie.

User #3000 (nicht angemeldet)

Genau solche Sachen gehören verboten. Jemand bestiehlt jemanden, ist bewiesen und kann die Sache noch weiterziehen. Wenn jemand bei einem Mord gefilmt wird, soll er/sie/es nicht noch das Recht haben das weiter zu ziehen.

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