Die ausserordentliche Gemeindeversammlung in Schübelbach am 3. September 2024 wurde abgesagt. Die Ausgangslage zum Alterszentrum hat sich verändert.
Gemeindehaus Schübelbach
Das Gemeindehaus der Gemeinde Schübelbach. - zVg
Ad

Wie der Gemeinderat Schübelbach mitteilt, hat er die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 3. September 2024 abgesagt.

Einziges Traktandum wäre das Sachgeschäft «Alterszentrum Schübelbach» gewesen.

Zeitdruck durch Schreiben des AGS aufgelöst

Bis Mitte des laufenden Jahres musste der Gemeinderat gestützt auf bisher getätigte Abklärungen davon ausgehen, dass über das Neubauprojekt Alterszentrum Schübelbach noch in diesem Jahr an der Urne abgestimmt werden muss, um Anspruch auf kantonale Subventionen anmelden zu können.

Anfang Juli 2024 verringerte sich dieser Zeitdruck aufgrund eines Schreibens des kantonalen Amts für Gesundheit und Soziales (AGS).

Mit diesem bestätigte das AGS, dass gemäss Übergangsbestimmungen zum Gesetz über soziale Einrichtungen auch Baubeiträge vorgesehen sind, wenn eine Beitragszusicherung für den Kantonsbeitrag per 31. Dezember 2024 vorliegt.

Zwischen dem provisorischen Entscheid des Departements des Innern und dem definitiven Entscheid des Gesamtregierungsrats seien keine Fristen vorgesehen.

Zusätzliche Abklärungen tätigen

Da damit die Subventionen in der Höhe von rund 2,8 Millionen Franken bis auf Weiteres zugesichert sind, wird nun auch geprüft, unter welchen Bedingungen ein Weiterbetrieb des bestehenden Alters- und Pflegeheims Obigrueh (APHO) in Schübelbach möglich wäre.

Denn das AGS gab auch zu verstehen, dass es regionale Lösungen begrüssen würde.

Für den Gemeinderat Schübelbach bedeutet diese neue Ausgangslage, dass er zusätzlich Zeit erhalten hat, um im Zusammenhang mit dem teuersten und komplexesten Bauvorhaben der Gemeindegeschichte weitere Abklärungen betreffend Alternativen zu tätigen – zumal die Betriebsbewilligung für das APHO bis Ende 2026 bestätigt ist.

Diese Möglichkeit möchte der Gemeinderat trotz abstimmungsreifer Vorlage mit einem Ausgabenvolumen von 35,5 Millionen Franken unbedingt nutzen.

Weitere Informationen folgen

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat anlässlich seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien die für den Dienstag, 3. September 2024, angekündigte ausserordentliche Gemeindeversammlung abgesagt.

Damit steht auch bereits fest, dass über das Sachgeschäft «Alterszentrum Schübelbach» nicht wie vorgesehen am 24. November 2024 an der Urne abgestimmt wird.

Über die nächsten Schritte wird der Gemeinderat informieren, sobald der Zeitplan für das Grossprojekt «Alterszentrum Schübelbach» überarbeitet ist und Alternativen vertieft in Betracht gezogen werden konnten.

Ordentliche Gemeindeversammlung am 29. November 2024

Denn für das siebenköpfige Exekutivgremium ist klar, dass Ausgaben – speziell in dieser Höhe und mit solch grossem Einfluss auf andere anstehende Investitionen (Schulraumerweiterungen et cetera) – absolut durchdacht sein müssen.

Spätestens an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Freitag, 29. November 2024, wird es hierzu wieder ein Update geben.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SubventionenFrankenGesetzSchübelbach