Anfang Januar starten in der Gemeinde Wollerau zwei Verfahren unabhängig voneinander. Beide sollen rund ein Jahr lang dauern.
Wollerau Gemeinde
Das Gemeindehaus in Wollerau SZ. - Nau.ch
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Am Freitag, dem 8. Januar, will der Gemeinderat Wollerau mit der öffentlichen Auflage der Teilrevision der Ortsplanung starten. Dies geht aus einer Medienmitteilung der Gemeinde hervor.

Zudem wird zeitgleich das Mitwirkungsverfahren für den Teilzonenplan «Fritschweg» beginnen. Die beiden Verfahren, die unabhängig voneinander sind, werden etwas mehr als ein Jahr andauern.

«Die im Jahr 2017 gestartete Teilrevision soll die Gewässerräume auch ausserhalb der Bauzonen grundeigentümerverbindlich umsetzen», schreibt die Gemeinde. Zudem sollten, so die Gemeinde Wollerau in der Medienmitteilung, untergeordnete Umzonungsgesuche aus der Bevölkerung behandelt werden.

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