Wie die Gemeinde Ingenbohl mitteilt, wurde die Beschwerde gegen die Baubewilligung für die zweite Etappe der Seeufergestaltung vom Regierungsrat abgewiesen.
Blick auf die Gemeinde Ingebohl am Vierwaldstättersee.
Blick auf die Gemeinde Ingebohl am Vierwaldstättersee. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 30. Oktober 2023 wurde die Baubewilligung für die zweite Etappe der Seeufergestaltung, basierend auf dem kantonalen Gesamtentscheid des Amts für Raumentwicklung vom 3. Oktober 2023, erteilt.

Gegen die Baubewilligung wurde Beschwerde beim Regierungsrat erhoben.

Doch der Regierungsrat teilt die Beurteilung des Gemeinderates und hat die Beschwerde abgewiesen. Damit könnten die Bauarbeiten im Herbst 2025 starten.

Der Grundwasserdurchfluss wurde in der Neuauflage optimiert

Die Baubewilligung für die zweite Etappe der Seeufergestaltung wurde vom Regierungsrat in allen Punkten bestätigt und die Beschwerde von Stefan Horvath abgewiesen.

In der Neuauflage des Projekts wurde der Grundwasserdurchfluss optimiert.

Seitens Stefan Horvath besteht die Möglichkeit den Beschwerdeentscheid des Regierungsrats an das Verwaltungsgericht weiter zuziehen.

Die Neugestaltung ersetzt Provisorien im Projektperimeter

Der Gemeinderat setzt sich weiterhin für einen raschen Baustart ein und hofft, dass der klare Volksentscheid von 2020 nun allseits akzeptiert wird.

Die realisierte erste Etappe zeigt den Mehrwert des neuen Seeufers. Mit der Neugestaltung können verschiedene Provisorien im Projektperimeter ersetzt werden.

Davon wird sowohl die einheimische Bevölkerung wie auch der Tourismus und die angrenzenden Gastronomiebetriebe profitieren.

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