Wie die Gemeinde Schwyz mitteilt, werden im Zeitraum vom Herbst 2024 bis im Sommer 2025 von der kantonalen Denkmalpflege potenzielle Schutzobjekte besichtigt.
Der Hauptplatz der Gemeinde Schwyz.
Der Hauptplatz der Gemeinde Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Amt für Kultur, kantonale Denkmalpflege, ist derzeit daran, gestützt auf Paragraf 21 Abschnitt 3 des Denkmalschutzgesetzes das Kantonale Schutzinventar (KSI) zu bereinigen.

Als eine der letzten Gemeinden erfolgt dies nun auch in der Gemeinde Schwyz. Hierbei wird die kantonale Denkmalpflege durch ein externes Büro unterstützt.

In einem ersten Schritt ist eine Sichtung des Baubestandes vom öffentlichen Raum aus geplant, um potenzielle Schutzobjekte zu erkennen.

Diese werden fotografisch festgehalten.

Ab Herbst 2024 werden potenzielle Schutzobjekte besichtigt

Aufgrund von Erfahrungen aus den Pilotgemeinden wird die kantonale Denkmalpflege bei den potenziellen Schutzobjekten direkt telefonisch und schriftlich mit der Eigentümerschaft Kontakt aufnehmen, um die Gebäude auch von innen besichtigen zu können.

Diese Feldarbeiten werden im Zeitraum vom Herbst 2024 bis voraussichtlich im Sommer 2025 vorgenommen.

Wird ein Objekt als schützenswert bestätigt, so erhält die Eigentümerschaft eine Mitteilung des Bildungsdepartements mit der Möglichkeit, innert 20 Tagen eine begründete schriftliche Einsprache zu erheben.

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