Gemeinderat Ingenbohl unterstützt die Pluralinitiative «Kurve+»

Gemeinde Ingenbohl
Gemeinde Ingenbohl

Schwyz,

Wie die Gemeinde Ingenbohl bekannt gibt, steht der Gemeinderat hinter der Pluralinitiative «Kurve+» und ruft zur Zustimmung im bevorstehenden Votum auf.

Die Gemeinde Ingenbohl im Kanton Schwyz.
Die Gemeinde Ingenbohl im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Kantonale Nutzungsplan von 2016 sieht vor, das Areal Brunnen Nord umzunutzen und zu erschliessen.

Die Gemeinde Ingenbohl ist rechtlich verpflichtet, die Erschliessung zu planen und umzusetzen.

Hauptziel dieser Erschliessung ist die Schaffung einer neuen Strasse, die das Entwicklungsgebiet Brunnen Nord optimal mit dem übergeordneten Kantonsstrassennetz verbindet.

Stimmbürger entscheiden über Vorlage

Die Pluralinitiative «Kurve+» fordert die Ausarbeitung einer Vorlage zur Erschliessung von Brunnen Nord, die auf der Projektvariante «Kurve+» basiert.

Zunächst haben die Stimmbürger die Möglichkeit, darüber abzustimmen, ob diese Vorlage erarbeitet werden soll.

Die Stimmbevölkerung kann damit direkt auf den weiteren Verlauf des Projekts Einfluss nehmen.

An der Gemeindeversammlung wird am 18. Dezember 2023 über die Initiative informiert, die Urnenabstimmung findet am 3. März 2024 statt.

Vorgehen nach Annahme der Pluralinitiative

Nach einem Ja zur Pluralinitiative «Kurve+» werden die Grundlagen erarbeitet, welche es ermöglichen, in einer zweiten Abstimmung zwischen den Varianten «Kurve+» und «Hochkreisel» zu entscheiden.

Dazu wird durch ein externes und unabhängiges Fachplanerteam eine Zweckmässigkeitsbeurteilung durchgeführt.

Diese umfasst eine systematische Beurteilung und Bewertung der beiden vorliegenden Projektvarianten aus planerischer beziehungsweise technischer Sicht.

Die Resultate der Zweckmässigkeitsbeurteilung werden für die Volksabstimmung so aufbereitet, dass sich die Stimmbürger eine eigene Meinung über die beiden Varianten bilden können.

Begleitgruppe sichert transparenten Prozess

Der Prozess wird durch eine breit abgestützte Begleitgruppe unterstützt.

Diese soll garantieren, dass die Bearbeitung der Zweckmässigkeitsbeurteilung und die Gegenüberstellung der beiden Varianten offen, transparent und nachvollziehbar durchgeführt wird und als Grundlage für die Urnenabstimmung im Frühling 2025 verwendet werden kann.

Die Begleitgruppe soll sich aus Vertreter der Bevölkerung, der Initianten und der Grundeigentümer zusammensetzen.

Uneinigkeit sollen vermieden werden

Die Projektziele der Erschliessung und deren Gewichtung werden mit der Begleitgruppe zusammen festgelegt.

Sie dienen als Grundlage für die Zweckmässigkeitsbeurteilung und der daraus folgenden Gegenüberstellung der beiden Varianten.

Damit soll vermieden werden, dass bei der politischen Debatte über die Ziele und deren Gewichtung Uneinigkeit herrscht. Der Gemeinderat empfiehlt, die Initiative anzunehmen.

Mit der Annahme eröffnet sich für die Stimmbevölkerung die Möglichkeit, sich im Frühjahr 2025 für eine der beiden Erschliessungsvarianten zu entscheiden.

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