Innerkantonaler Finanzausgleich im Kanton Schwyz auf Vorjahresniveau

Kanton Schwyz
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Wie der Kanton Schwyz berichtet, werden im Jahr 2024 die finanzschwächeren Gemeinden und Bezirke mit insgesamt 78 Millionen Franken unterstützt.

Die Gemeindekanzlei in Schwyz.
Die Gemeindekanzlei in Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Regierungsrat hat den Innerkantonalen Finanzausgleich (IFA) für das Jahr 2024 festgelegt.

Dieser beinhaltet einerseits den Steuerkraftausgleich zwischen den Gemeinden und Bezirken sowie andererseits den Normaufwandausgleich des Kantons an die strukturschwachen Gemeinden.

Stabiler Steuerkraftausgleich für 23 Gemeinden

Im Rahmen des Steuerkraftausgleichs unterstützen die fünf finanzstarken Gemeinden Wollerau, Freienbach, Feusisberg, Altendorf und Lachen 23 finanzschwache Gemeinden mit insgesamt 40 Millionen Franken.

Zusätzlich trägt die Gemeinde Galgenen mit 1,2 Millionen Franken in Form einer Rückerstattung aus zu viel erhaltenen Leistungen aus Vorjahren bei und der Bezirk Höfe richtet an zwei finanzschwächere Bezirke rund 8,3 Millionen Franken aus.

Ergänzt wird die Ausgleichssumme im Steuerkraftausgleich durch den Anteil der Bezirke und Gemeinden am Ertrag der Grundstückgewinnsteuer von 23,5 Millionen Franken.

Der Finanzausgleich ist für 2024 somit gleich hoch dotiert wie im laufenden Jahr 2023.

Entlastung der Gemeinden

Im Rahmen des Normaufwandausgleichs leistet der Kanton an diejenigen Gemeinden Zuwendungen, welche überdurchschnittlichen Aufwand in verschiedenen Aufgabengebieten ausweisen.

Gegenüber dem Vorjahr leistet der Kanton wiederum eine Abgeltung von insgesamt 28,5 Millionen Franken an die strukturschwächeren Gemeinden.

Insgesamt 21 Gemeinden erhalten eine Zusicherung für einen Normaufwandausgleich.

In neun Gemeinden ist der angerechnete Normertrag höher als der Normaufwand, weshalb kein Anspruch auf Normaufwandausgleich entsteht.

Neuordnung des Finanzausgleichs

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für eine Neuordnung des indirekten Finanzausgleichs sowie eine vollständige Reform des IFA (Finanz- und Aufgabenprüfung 2022) unterbreitet.

Der IFA wird durch die Vorlage anreizbasiert und zielgerichtet neu aufgestellt.

Zusammen mit den weiteren vorgeschlagenen Anpassungen aus der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 ermöglicht der Vorschlag des Regierungsrates den Gemeinwesen eine bedeutende Reduktion der Steuerfüsse und damit eine massgebende Angleichung der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden.

Die Staatswirtschaftskommission wird die Vorlage voraussichtlich im Herbst 2023 vorberaten und im Anschluss wird sie im Kantonsrat behandelt.

Gemeindefinanzstatistik wird neu dargestellt

Die statische Darstellung der Gemeindefinanzstatistik wurde im vergangenen Jahr durch eine interaktive Präsentation abgelöst und wird neu im Rahmen eines Gemeindefinanzporträts dargestellt.

Dieses enthält Daten zum Finanzhaushalt sowie Finanzkennzahlen der Schwyzer Bezirke und Gemeinden.

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