Schulergänzende Betreuung in Ingenbohl wird neu gestaltet
Ab Januar 2025 übernimmt der Drittanbieter pop e poppa die schulergänzende Kinderbetreuung und erweitert das Angebot. Tarife und Betreuungsstruktur ändern sich.
Wie die Gemeinde Ingenbohl mitteilt, wird das schulergänzende Kinderbetreuungsangebot an den Drittanbieter pop e poppa übertragen und durch ihn ausgebaut, um den Bedarf nach schulergänzender Kinderbetreuung für Kinder vom Kindergarten bis Ende Primarschule zu decken.
Mit Inkrafttreten der Kinderbetreuungsverordnung am 1. Juni 2024 wurden die Anforderungen an die Qualität der Betreuungsangebote erhöht. Diese Anpassung erfordert auch eine Anpassung der Tarife, wobei das Kinderbetreuungsgesetz für die verschiedenen Angebote einen Normtarif vorsieht.
Änderungen im Mittagstischangebot
Der bisher von der Gemeindeschule angebotene Mittagstisch wird ab Januar 2025 ebenfalls durch pop e poppa übernommen. Die Anmeldungen sind ab sofort möglich. Neu wird vertraglich mindestens ein Mittagstisch pro Woche gebucht.
In Sonderfällen besteht nach Rücksprache mit der Hortleitung und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit die Möglichkeit einzelne Tage zu buchen. Ebenfalls besteht für Eltern mit unregelmässiger Arbeitszeit die Möglichkeit der flexiblen Anpassung der Tage innerhalb des vertraglich gebuchten Pensums (Anzahl Tage/Woche) und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit. Für weitere Informationen zu den flexiblen Buchungsmöglichkeiten steht die Hortleitung von pop e poppa zur Verfügung.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben wird der Tarif für den Mittagstisch auf 27,30 Franken angehoben. Dieser Betrag setzt sich aus den Normkosten für die Betreuung sowie den Essenskosten zusammen. Als Übergangslösung wird zunächst ein Tarif von 20 Franken erhoben, bis die kantonale Bewilligung für zusätzliche Module vorliegt.
Die Gemeinde Ingenbohl und der Kanton Schwyz übernehmen gemeinsam einen Teil der Kosten für den Mittagstisch. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Eltern können sich für die Berechnung online anmelden.
Übergangsphase und Erweiterung der Betreuungsangebote
Das bisherige Angebot der Nachmittagsbetreuung durch die Gemeindeschule bleibt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 bestehen und wird danach durch pop e poppa abgelöst. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligungserteilung werden je nach Nachfrage und Bedarf zusätzliche Morgen- und Nachmittagsmodule angeboten.
Für die konkrete Ausgestaltung dieser Module und die Betreuungsverträge mit den Eltern ist pop e poppa zuständig. Auch diese neuen Angebote werden durch die Gemeinde Ingenbohl und den Kanton Schwyz mitfinanziert.
Neue Räumlichkeiten und Gruppenkapazitäten
Für die Ausführung der Betreuungsangebote hat die Gemeinde Ingenbohl für pop e poppa das Jungwachtlokal am Mettlenweg gemietet und entsprechend zur Verfügung gestellt. Dort stehen ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung, um eine grössere Anzahl an Kindern zu betreuen als bisher. Laut dem Kinderbetreuungsgesetz darf eine Gruppe maximal 24 Kinder umfassen.
Eine neue Gruppe wird ab acht Anmeldungen eröffnet. Um eine faire Vergabe zu gewährleisten, wird eine Warteliste geführt.
Alternative Betreuungsmöglichkeiten durch Tagesfamilien
Sollte das neue Betreuungsangebot nicht den Bedürfnissen der Kinder oder Eltern entsprechen, besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Tagesfamilie in Anspruch zu nehmen. Die Gemeinde Ingenbohl hat mit der Vermittlungsstelle Mythenand GmbH eine Vereinbarung getroffen.
Eltern werden von der Mythenand GmbH bei der Suche nach einer geeigneten Tagesfamilie unterstützt. Auch dieses Angebot unterliegt dem Kinderbetreuungsgesetz und die Gemeinde und der Kanton tragen einen Teil der Kosten mit.