Adventszeit

Zentralschweiz: Nur in fahrfähigem Zustand ans Steuer

Kantonspolizei Schwyz
Kantonspolizei Schwyz

Schwyz,

In der Advents- und Weihnachtszeit steigt der Alkoholkonsum. Daher erinnern die Zentralschweizer Polizeikorps, dass alkoholisiert nie gefahren werden sollte.

fahrfähigem Zustand.
Zentralschweizer Polizeikorps: Nur in fahrfähigem Zustand ans Steuer. - Kantonspolizei Schwyz

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Advents- und Weihnachtszeit wird erfahrungsgemäss auch mehr Alkohol konsumiert
  • Die Zentralschweizer Polizeikorps erinnern, dass nur im fahrfähigen Zustand gefahren wird.
  • Fahren im alkoholisierten oder fahrunfähigen Zustand gefährdet alle Verkehrsteilnehmer.

Mit den bevorstehenden Weihnachtsfeierlichkeiten nehmen sowohl die geselligen Firmenanlässe als auch die Treffen im privaten Umfeld zu.

Denken Sie dabei daran, dass «Alkohol am Steuer» oder unter Drogeneinfluss das Unfallrisiko im Strassenverkehr erheblich erhöht.

Zudem kann das Führen eines Fahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand auch gravierende Folgen haben, wenn es nicht zu einem Unfall kommt.

Verbunden mit diversen festlichen Aktivitäten steigt in der Advents- und Weihnachtszeit erfahrungsgemäss auch der Alkoholkonsum an.

Alkohol steigert die Risikobereitschaft

Immer wieder ereignen sich Verkehrsunfälle, welche durch Lenker verursacht werden, die alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss unterwegs sind.

Unter Alkohol- und Drogeneinfluss steigt die Risikobereitschaft und gleichzeitig beeinträchtigen schon kleine Mengen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeiten.

Alkohol
Ein Mann beim Alkoholtest. (Symbolbild) - keystone

Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenkt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Dritte. Auch wenn Sie unfallfrei bleiben, drohen Ihnen bei einer Polizeikontrolle strafrechtliche Konsequenzen und der Entzug Ihres Führerausweises.

Auch mit einem «Kater» sollte nie gefahren werden

Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden appellieren die Zentralschweizer Polizeikorps an die Eigenverantwortung und rufen in Erinnerung: Lassen Sie Ihr Fahrzeug zu Hause, wenn Sie Anlässe besuchen, bei denen Sie womöglich Alkohol konsumieren.

Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder, wo dies angeboten wird, Dienstleistungen wie jene der Aktion Nez Rouge. Organisieren Sie Fahrgemeinschaften. Sprechen Sie vorher ab, wer fährt und dabei auf den Konsum von Alkohol verzichtet.

Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab. Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.

Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem «Kater» ans Steuer. Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

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