Düdingen: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Wie die Gemeinde Düdingen berichtet, muss das Gesuch zur Verbilligung der Krankenkassenprämien bis spätestens 31. August 2022 eingereicht werden.
Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen die nachstehend aufgeführten Einkommensgrenzen unterschreitet, haben Anrecht auf Prämienverbilligung (gegebenenfalls auch für ihren Ehegatten und ihre unterhaltsberechtigten Kinder).
Einreichung des Gesuches
Das Antragsformular Anmeldung ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den erforderlichen Beilagen bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse einzureichen. Nach erfolgter Prüfung ihrer Anmeldung erhalten die Einwohner eine Verfügung oder Korrespondenz.
Das Gesuch zur Verbilligung der Krankenkassenprämien muss bis spätestens den 31. August 2022 eingereicht werden (Das Einreichedatum, dasjenige Datum, an dem der Antrag bei der Ausgleichskasse eintrifft ist massgebend). Die kantonale AHV-Ausgleichskasse (die AHV-Kasse) tritt auf nach dieser Frist eingereichte Gesuche nicht mehr ein.