Kirschlorbeer darf nicht mehr in die Grünabfuhr
Die Entsorgung von Kirschlorbeer über die Grünabfuhr ist verboten. Schnittgut muss in Düdingen über den Kehricht oder spezielle Sammelstellen entsorgt werden.

Wie die Gemeinde Düdingen berichtet, ist der Kirschlorbeer eine invasive Pflanze, sie verdrängt die einheimischen Pflanzen und gefährdet die Artenvielfalt. Der Verkauf und die Entsorgung über die Grünabfuhr sind seit 2024 verboten.
Der Kirschlorbeer darf ab sofort nicht mehr der Grünabfuhr mitgegeben werden. Ebenso ist die Entsorgung bei der Sammelstelle Agrikom nicht mehr erlaubt.
Kirschlorbeerschnitt muss neu mit der kommunalen Kehrichtabfuhr in offiziellen Gebührenkehrichtsäcken oder in der Sammelstelle KEVAG entsorgt werden. Für die Entsorgung grosser Mengen, zum Beispiel ganze Hecken, ist durch den Liegenschaftsbesitzer eine Kehrichtmulde zu bestellen.
Alternative Bepflanzung empfohlen
Solche Mengen übersteigen die Kapazität in der Sammelstelle, die Entsorgung liegt in der Verantwortung der Liegenschaftseigentümer. Die Gemeinde Düdingen empfiehlt den Liegenschaftsbesitzern, bestehende Kirschlorbeersträucher mittelfristig durch einheimische Pflanzen zu ersetzen.