Fördergelder für klimafreundliche Energieprojekte verfügbar

Die Gemeinde Saanen unterstützt Energieeffizienz und erneuerbare Energien mit Fördergeldern. Gesuche können ab sofort online eingereicht werden.

Montreux Berner Oberland
Die Montreux Berner Oberland Bahn unterwegs im Saanenland. - KEYSTONE/Anthony Anex

Wie die Gemeinde Saanen informiert, will sie eine wichtige Rolle als Förderin von Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern übernehmen. Um Anreize für Wirtschaft und Bevölkerung zu schaffen, lanciert der Gemeinderat das Förderprogramm Energie. Gesuche um Unterstützung können ab sofort eingereicht werden.

Die Gemeinde Saanen will Anreize zu mehr Energieeffizienz und dem Wechsel zu erneuerbaren Energieträgern für verschiedene Zielgruppen schaffen. Zudem wird mit dem Förderprogramm die regionale Wertschöpfung gestärkt.

Das lokale Gewerbe profitiert von Aufträgen, ausgelöst durch Fördermassnahmen im Energiebereich. Das Förderprogramm soll zudem mit der Förderung von innovativen Leuchtturmprojekten auch eine energie- und regionalpolitische Ausstrahlung ausüben.

Nachdem an der ordentlichen Gemeindeversammlung das Förderprogramm gutgeheissen und die gemeinderätliche Verordnung überarbeitet wurde, können nun ab sofort Fördergesuche eingereicht werden.

Förderbereich-Mix für verschiedene Zielgruppen

Die Gemeinde Saanen unterstützt bei Massnahmen im Bereich Gebäudesanierung, Heizungsersatz, emissionsfreie Mobilität oder Solarenergie. Es werden auch Fördergelder an Energieanalysen gesprochen.

Weiter werden zum Beispiel Ladeinfrastrukturen und bidirektionale Ladestationen finanziell unterstützt. Die Gemeinde Saanen berücksichtigt auch Projekte wie Solarthermie-Anlagen, Photovoltaik-Anlagen und zugehörige Batteriespeicher.

Dank dem Förderbereich-Mix können verschiedene Zielgruppen von den Fördergeldern profitieren. Gleichzeitig soll dadurch Wertschöpfung in der Region generiert werden, die insbesondere auch für kleinere Gewerbebetriebe und KMUs einen Nutzen haben.

Eingabe eines Gesuchs erfolgt online

Gesuche können online eingereicht werden. Ebendort finden Gesuchstellende die Bedingungen für ein Gesuch und Informationen zum Vorgehen. Gesuche sind vor Baubeginn oder Realisierung der Massnahme zu stellen.

Nach Eingang des Gesuchs wird dieses von der Geschäftsstelle innerhalb von 30 Tagen geprüft. Eine Förderzusage ist drei Jahre ab Datum der Zusage gültig. Vor Ablauf dieser Frist muss das Projekt realisiert und die Ausführungsbestätigung eingereicht werden.

Ein Gesuch um Verlängerung der Förderzusage ist schriftlich und begründet vor Ablauf der ordentlichen Frist einzureichen.

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