St. Stephan

St. Stephan: Die Periodische Schutzraumkontrolle steht bevor

Wie die Gemeinde St. Stephan schreibt, wird im März 2022 die periodische Schutzraumkontrolle (PSK) durchgeführt.

Schutzraumkontrolle
Schutzraumkontrolle (Symbolbild). - Keystone

Bei der periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) handelt sich um einen gesetzlichen Auftrag, gestützt auf Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die periodische Schutzraumkontrolle. Der Kanton trägt die Hauptverantwortung der PSK. Gemäss Regelung im Kanton Bern sind die Gemeinden für die Durchführung der PSK verantwortlich und damit beauftragt.

Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mindestens alle 10 Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, die Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen. Aufgrund dieser Erhebungen kontrolliert der Bund, ob und in welchem Zustand ausreichend Schutzräume vorhanden sind.

Die Kontrollen werden durch die Abri Audit AG durchgeführt

Die Gemeinde St. Stephan hat sich in Zusammenarbeit mit den Gemeinden der ZSO Saanen plus entschieden, die PSK an ein externes Kontrollorgan zu vergeben. Deshalb ist die Abri Audit AG beauftragt, die Kontrolle in der Gemeinde durchzuführen. Das Unternehmen hat über 50 Jahre Erfahrung mit Schutzbauten und ist spezialisiert auf Schutzraumkontrollen. Die Kontrollen werden im März 2022 durchgeführt.

Die Eigentümer werden rechtzeitig informiert

Die Eigentümer der Liegenschaften mit zu kontrollierenden Schutzräumen werden rechtzeitig über den Termin der Kontrolle informiert. Abri Audit AG sendet das Anmeldeschreiben, zwei Beilagen zum Unterhalt von Schutzräumen sowie die Hinweise zur Vorbereitung zur Kontrolle zu. Es wird gebeten, den Schutzraum gemäss den Weisungen BABS und des Kantons Bern rechtzeitig vorzubereiten. Insbesondere die Keller-Abteile, welche mit Komponenten zum Schutzraum belegt sind, müssen zugänglich sein.

Nebst der eigentlichen Kontrolle werden allgemeine kleinere Mängel direkt kostenlos durch den Kontrolleur von Abri Audit AG behoben. Nach Abschluss der Kontrollen aller Schutzräume in der Gemeinde wird den Eigentümern die kantonale Behörde eine Übersicht der vorzunehmenden Reparaturen schriftlich zukommen lassen.

Weiterführende Informationen findet die Bevölkerung auf der Gemeindewebseite. Für allgemeine Fragen zur PSK steht das Kantonale Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM in Bern zur Verfügung. Bei Fragen zum Ablauf und Terminen wird gebeten, sich an die Abri Audit AG in Bern zu wenden.

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