Gelterkinden

Öl-Feuerungskontrollen in der Gemeinde Gelterkinden

Nau.ch Lokal
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Sissach,

Wie die Gemeinde Gelterkinden mitteilt, sind in der Messperiode 2023/2024 die Anlagen südlich der Bahnlinie kontrollpflichtig.

Das Gemeindehaus in Gelterkinden.
Das Gemeindehaus in Gelterkinden. - Nau.ch / Werner Rolli

In der Gemeinde Gelterkinden ist wie bisher der amtliche Feuerungskontrolleur Andreas Bichsel mit der Organisation und Durchführung der Feuerungskontrolle beauftragt.

In der Messperiode 2023/2024 sind die Anlagen südlich der Bahnlinie kontrollpflichtig.

Andreas Bichsel wird circa ab Mitte November und die folgenden Wochen die Kontrollen durchführen.

Feuerungskontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur

Wer die Feuerungskontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur durchführen lassen will, braucht nichts zu unternehmen.

Der amtliche Feuerungskontrolleur wird sich direkt beim Anlagenbesitzer zur Durchführung der Kontrollmessung melden.

Wer die Feuerungskontrolle durch eine Servicefirma ausführen lassen will, hat dies selber direkt oder via Servicefirma dem amtlichen Feuerungskontrolleur bis 15. November 2023 zu melden.

Die von der Servicefirma gemessenen Anlagewerte (bei Serviceabos inklusive Feuko – sonst nicht gültig) müssen bis 31. Dezember 2023 beim amtlichen Feuerungskontrolleur sein, ansonsten wird die Anlage durch diesen gemessen.

Kosten der Kontrollmessung

Die Kontrollmessung durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde belaufen sich bei einstufigen Anlagen auf 60 Franken beziehungsweise auf 100 Franken für zweistufige oder modulierende Anlagen.

Diese Gebühr kann dem amtlichen Feuerungskontrolleur direkt bar bezahlt werden.

Bei Abgabe eines Einzahlungsscheins werden zusätzlich fünf Franken erhoben. Bei Versand einer Papierrechnung werden zusätzlich zehn Franken verrechnet.

Bearbeitungsgebühr und administrativer Aufwand

Die Bearbeitungsgebühr ab dem zweiten Rechnungsversand liegt bei zehn Franken für die Rechnung oder Zahlungserinnerung (Mahnung).

Die Deckung des administrativen Aufwandes bei Messungen durch Servicefirmen beläuft sich auf 15 Franken pro Anlage.

Diese Gebühr wird in der Regel durch die Servicefirma an den Anlagebesitzer weiterverrechnet.

Informationen zum Reglement

Das Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinde Gelterkinden ist auf der Gemeindewebsite zu finden.

Bei Fragen zur Feuerungskontrolle steht der amtliche Feuerungskontrolleur zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung selber gibt keine Auskünfte.

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