Vereinbarung zwischen Wintersingen und Nusshof ist nichtig
Wie die Gemeinde Wintersingen schreibt, wird der Vertrag an der Einwohnergemeindeversammlung im Dezember 2023 erneut vorgelegt werden.
Aufgrund eines Verfahrensfehlers an der Einwohnergemeindeversammlung Nusshof ist der Vertrag über die Vereinbarung der Verwaltungstätigkeiten der Einwohnergemeinde Nusshof durch die Einwohnergemeinde Wintersingen nichtig und muss in Nusshof wie auch in Wintersingen wiederholt werden.
Verträge dürfen nur angenommen oder abgelehnt werden, Änderungsanträge dürfen nicht gestellt werden. Korrekt hätte ein Rückweisungsantrag gestellt werden müssen.
Die Gemeinde Nusshof wird dafür im September 2023 eine Einwohnergemeindeversammlung durchführen.
Die Gemeinde Wintersingen wird den Vertrag dem Souverän an der Einwohnergemeindeversammlung im Dezember 2023 erneut vorlegen.