Jugendliche sollen im Kanton Solothurn keine E-Zigaretten erhalten
Minderjährige sollen im Kanton Solothurn keine elektronischen Zigaretten mehr kaufen können. Das Verbot soll sowohl für nikotinhaltige als auch für nikotinfreie E-Zigaretten gelten.
Der Regierungsrat will das Gesundheitsgesetz entsprechend anpassen, wie die Staatskanzlei am Montagabend mitteilte. Er setzt damit einen Auftrag aus den Reihen der CVP im Kantonsrat um, der ihn im vergangenen November für erheblich erklärt hat. Der Auftrag verlangt, dass E-Zigaretten und vergleichbare Raucherwaren den gleichen rechtlichen Vorgaben wie normale Zigaretten unterstellt werden.
Neben dem Verbot des Verkaufs an Minderjährige sollen für E-Zigaretten künftig ein Werbeverbot und die Bestimmungen zum Passivrauchschutz gelten. Die neuen Vorschriften sollen auch für pflanzliche Rauchprodukte - wie Kräuter- oder Hanfzigaretten mit geringem THC-Gehalt und - abgesehen vom Passivrauchschutz - für Schnupftabak Gültigkeit haben.
Die Änderung des Gesundheitsgesetzes geht jetzt in die Vernehmlassung. Sie dauert bis Ende August.