Die Kantonspolizei Solothurn erhält zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung schwerer Straftaten mehr Möglichkeiten. Das hat der Kantonsrat am Mittwoch beschlossen und die Revision des Polizeigesetzes gutgeheissen. FDP und SVP wollten die Vorlage zurückweisen.
Solothurn
Das Wappen des Kanton Solothurn über den Sitzen der Ständeräte im Nationalratssaal. - keystone
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Das Kantonsrat hiess das Gesetz mit mehr als zwei Drittel der Stimmen gut. Damit wird es nicht automatisch dem Volk zum Entscheid vorgelegt. Der Kantonsrat lehnte zuvor den Rückweisungsantrag der FDP-Fraktion mit 50 zu 41 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. Die FDP scheiterte auch mit Anträgen, die zentralen Neuerungen im Gesetz abzuschwächen oder zu streichen.

Das Gesetz gibt der Kantonspolizei mehr Möglichkeiten zur Verhinderung von schweren Straftaten. Es geht um verdeckte Vorermittlungen und Fahndung. Das Gesetz will der Polizei die neuen Instrumente zur Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten in die Hand geben.

Die Instrumente wie Observation, verdeckte Fahndung (auch im Internet) und verdeckte Vorermittlungen sollen im Einzelfall jeweils von strengen Voraussetzungen abhängen. Besondere datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie die Berichterstattungspflicht sollen eine verhältnismässige Umsetzung garantieren, hiess es.

Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben soll die Polizei zum Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) und zum Erstellen von Bildaufnahmen ermächtigt werden. Im Kanton soll zudem die automatisierte Fahrzeugfahndung ermöglicht werden.

Die erfassten Kontrollschilder sollen mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen werden, wie das Gesetz vorsieht. Für den rechtmässigen Einsatz der automatisierten Fahrzeugfahndung und der allfälligen Verwertung der Bilder als Beweise in einem Strafverfahren verlangt das Bundesgericht eine Gesetzesgrundlage.

Der Kantonsrat schuf zudem eine Rechtsgrundlage für die angemessene Kostenpflicht für Veranstalter und gewalttätige Personen bei Veranstaltungen mit Gewaltausübung.

Regierungsrätin Susanne Schaffner(SP) sagte, es gehe beim Polizeigesetz nicht um die Aufklärung von Straftaten, sondern um die Verhinderung von Straftaten. Diese Gefahrenabwehr sei die klassische Polizeiarbeit. Die Gesetzesanpassungen seien wichtig, damit die Polizei weiterhin ihre Arbeit machen könne. Das Gesetz sei rechtmässig und verhältnismässig.

Schwer mit dem Gesetz tat sich die FDP. Die Fraktion stellte ohne Erfolg einen Rückweisungsantrag. Es könne sein, dass die Massnahmen gegen Bundesgesetze verstosse, wie ein kürzliches Urteil des Bundesgerichts zum Polizeigesetz des Kantons Bern klar gemacht habe, hiess es.

Die SVP stützte den Antrag. Die Fraktion sprach von einem «Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit». Sie forderte einen Marschhalt. Die Vorlage sei nicht dringend, die Landesgrenzen sei ja derzeit geschlossen. Es dürfe kein Experimente auf dem Buckel der Polizisten geben.

Die SP-Fraktion führte aus, es gehe bei der Revision vor allem um klassische Polizeiarbeit. Dabei müsse auf Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz geachtet werden. Die SP sei «nicht eindimensional polizeigläubig». Andere Kantone hätten jedoch bereits ähnliche Bestimmungen in den Polizeigesetzen. Die Junge SP Olten sprach sich gegen das Gesetz aus.

Bei den Grünen hiess es, man unterstütze das Gesetz. Man habe grundsätzlich grosses Vertrauen in die Arbeit der Polizei. Das Gesetz müsse jedoch Grenzen setzen. Die Fraktion CVP/EVP/GLP betonte, man werde das Gesetz gutgeheissen.

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