Wie die Gemeinde Reutigen informiert, sind geplante – auch nur temporäre – Bauvorhaben immer vorgängig mit der zuständigen Gemeindebehörde abzusprechen.
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Ein Pool im Garten. (Symbolbild) - depositphotos
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Um sich den Sommer – gerade aufgrund der dank Corona ins Wasser gefallenen Reisepläne – hierzulande zu versüssen, sind Trampoline, aufblasbare Pools, Gartenhäuser, Hagelzelte für Autos, Abstellplätze für Camper und Wohnwagen und dergleichen zurzeit Verkaufsrenner.

Diese werden so dann umgehend im Garten aufgestellt, was des Öftern zu Problemen mit den Nachbarn oder auch den Behörden führt.

Der Gemeinderat klärt auf, was man baubewilligungsfrei darf und was nicht.

Bauvorhaben sind mit der Gemeindebehörde abzusprechen

Die Baubewilligungsfreiheit gilt in erster Linie nur für Bauten in der Bauzone – in der Landwirtschaftszone ist die Baubewilligungspflicht weitergehend.

Des Weiteren wird die Baubewilligungsfreiheit durch die Nähe zu Gewässer, zum Wald oder zu schützenswerten Baudenkmälern eingeschränkt respektive die Baubewilligungspflicht begründet.

Geplante – auch nur temporäre – Bauvorhaben sind deshalb immer vorgängig mit der zuständigen Gemeindebehörde (Bauverwalterin Nadja Brönnimann gibt hierzu gerne Auskunft) abzusprechen.

Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

Baupolizeiverfahren werden schnell unangenehm teuer

Generell lohnen sich eine Vorabklärung und eine Information der Gemeindebehörde – auch falls sich ein Nachbar bei der Gemeinde beschwert.

Baupolizeiverfahren werden schnell unangenehm teuer und führen schlimmstenfalls zu einer Strafanzeige.

Weitere Details können auf der Webseite der Gemeinde eigesehen werden.

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