Ausbau der ausserschulischen Kinderbetreuung im Kanton St. Gallen

Im Kanton St. Gallen soll die ausserschulische Kinderbetreuung bald flächendeckend angeboten werden. Die Regierung hat dazu einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben, die bis am 4. Februar dauert.

Kantonsrat St. Gallen
Der St. Galler Kantonsratssaal. - Keystone

Auslöser für die Gesetzesänderung ist eine Motion von SP und Grünen, die im Kantonsrat im Februar 2019 mit 70 gegen 41 Stimmen bei sieben Enthaltungen überwiesen wurde. Es sei ein strategisches Ziel, die Rahmenbedingungen «für neue, flexible und individuelle Arbeitsmodelle zu schaffen», argumentierte damals die Regierung.

Nun sind die neuen Bestimmungen in die Vernehmlassung gegeben worden. Danach sind die Schulträger verpflichtet, «von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr sowie während neun Wochen der Schulferien» eine schulergänzende Betreuung anzubieten, wenn es in der Gemeinde noch kein entsprechendes Angebot gibt.

Im Gesetz wird festgehalten, dass der Besuch der Tagesbetreuung für die Schülerinnen und Schüler freiwillig ist. Von den Eltern können Beiträge an die Kosten verlangt werden. Das Angebot sei nicht Bestandteil des verfassungsmässigen Anspruchs auf unentgeltlichen Grundschulunterricht, schreibt die Regierung in der Botschaft. Für die Tarifgestaltung werden keine Vorgaben gemacht.

Damit alle Eltern ein solches Angebot in Anspruch nehmen könnten, müsse es für alle bezahlbar sein - auch und gerade für Eltern, die im Tieflohnbereich angestellt seien, teilte die SP am Dienstag in einem Communiqué mit. Weil die Regierung die Finanzierung den Gemeinden überlasse, seien sehr unterschiedliche Tarife möglich.

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