Wie die Stadt St.Gallen mitteilt, hat der Stadtrat verschiedene Parkiergebühren in der Stadt angepasst sowie die Höhe der Nacht-Parkiergebühren festgelegt.
Die St. Leonhardstrasse im Zentrum von St. Gallen.
Die St. Leonhardstrasse im Zentrum von St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Stadtparlament hat an seiner Sitzung vom 22. August 2023 das Parkierreglement einer Teilrevision unterzogen.

Der Gebührenrahmen für einzelne Parkiergebühren wurde angepasst und die Geltungsdauer der Bewilligung für Besucher (Tageskarte) für das unbeschränkte Parkieren in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) auf 24 Stunden ausgedehnt.

Schliesslich beschloss das Parlament die Einführung einer Bewilligungspflicht für das regelmässige nächtliche Parkieren in der EBZ.

Auf dieser Grundlage mussten verschiedene Parkiergebühren sowie die Ausführungsbestimmungen angepasst werden.

Durchgehende Gebührenpflicht für Oberflächenparkplätze

Nachdem der Stadtrat bereits per 1. Januar 2022 eine durchgehende Gebührenpflicht für Oberflächenparkplätze im Stadtzentrum eingeführt hat, werden diese im übrigen Stadtgebiet künftig ebenfalls durchgehend bewirtschaftet.

Ab dem 1. November 2024 gilt folglich in der Weissen Zone im übrigen Stadtgebiet ein Nachttarif (ab Mitternacht bis 7 Uhr) sowie Sonntagstarif von einem Franken pro Stunde.

Im Zentrum wird zudem der Tagestarif von zwei Franken auf 2,50 Franken pro Stunde erhöht, der Nacht- und Sonntagstarif beträgt weiterhin 1,50 Franken pro Stunde.

Neue Nacht-Parkiergebühren für Parkplätze in der EBZ

Aufgrund der Einführung der Bewilligungspflicht für regelmässiges nächtliches Parkieren in der EBZ hat der Stadtrat Nacht-Parkiergebühren festgelegt.

Wer mindestens zweimal pro Woche zwischen 19 und 8 Uhr in der EBZ parkiert, hat ab 1. November 2024 eine monatliche Gebühr zu entrichten.

Wer über eine Monatsbewilligung für Anwohnende oder für Pendler verfügt, bezahlt für eine zusätzliche Nachtparkbewilligung zehn Franken pro Monat.

Wird lediglich eine Bewilligung für das regelmässige nächtliche Parkieren benötigt, ist hierfür eine Gebühr von 30 Franken pro Monat zu entrichten.

Gebührenpflicht für Carparkplätze

Weil mit der Bewilligung für Besucher (Tageskarte) neu während 24 Stunden und nicht mehr nur am selben Tag in der EBZ parkiert werden darf, wird die Gebühr per 1. November 2024 von neun Franken auf zehn Franken erhöht.

Auf dem Spelteriniplatz und an der Museumstrasse konnten Cars bis anhin gratis parkieren.

Ab 1. November 2024 fällt für das Parkieren an den beiden Standorten ein Tagestarif von fünf Franken pro Stunde sowie ein Nachttarif (ab Mitternacht bis 7 Uhr) und Sonntagstarif von drei Franken pro Stunde an.

Weitere Tarifanpassungen

Im Übrigen hat der Stadtrat auf den 1. November 2024 weitere Parkiergebühren angepasst.

Die Monatsbewilligung für Pendler für Parkplätze in der EBZ wird von 133 Franken auf 150 Franken erhöht.

Die Gebühr für Spezialbewilligungen auf den oberirdischen Parkplätzen bei den Sportanlagen Gründenmoos und Lerchenfeld sowie in der Parkgarage Kreuzbleiche wird von 30 Franken auf 40 Franken pro Monat beziehungsweise von 342 Franken auf 456 Franken pro Jahr erhöht.

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