Hof Oberkirch SG: Verfahren wegen Missbrauch an Schule eingestellt

Das Verfahren bezüglich der Missbrauchsvorwürfe gegen die Christliche Schule Linth in Hof Oberkirch SG musste sistiert werden.

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Eine Statue der Justitia. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat über die Medien von den Missbrauchsvorwürfen betreffend die Christliche Schule Linth sowie die Evangelische Gemeinde Hof Oberkirch in Kaltbrunn Kenntnis erlangt und entsprechende rechtliche Abklärungen getätigt.

Die Abklärungen haben ergeben, dass der Grossteil der Vorwürfe verjährt ist; diesbezügliche Untersuchungen wurden nicht anhand genommen. Betreffend den Verdacht auf Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern wurde ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet, welches jedoch sistiert wurde.

Auch der Verdacht der körperlichen Züchtigung war vorhanden

Die beiden Leitungsgremien der Christliche Schule Linth sowie der Evangelische Gemeinde Hof Oberkirch in Kaltbrunn haben einen Untersuchungsbericht in Auftrag gegeben, welcher im Juli 2022 veröffentlicht wurde.

Aufgrund der im Bericht erwähnten Missbrauchsvorwürfe ergab sich der Verdacht, dass es in der Zeit zwischen 1995 und 2002 zu körperlicher Züchtigung, Verletzungen der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und Verletzungen des Berufsgeheimnisses gekommen sein könnte, weshalb die Staatsanwaltschaft St. Gallen von Amtes wegen Abklärungen eingeleitet hat.

Es bestand der Verdacht der sexuellen Belästigung

Im Weiteren bestand der Verdacht, dass es in der Zeit zwischen 2002 und 2010 zu sexueller Belästigung von Schülern gekommen sei.

Bei den meisten der in Frage kommenden Delikte ist bereits die Verjährung eingetreten oder es fehlt an einem Strafantrag, weshalb die Untersuchung nicht anhand genommen wurde.

Das Verfahren musste wegen fehlender Ermittlungsansätze sistiert werden

Was die Strafuntersuchung gegen die unbekannte Täterschaft wegen Verdacht auf Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern betrifft, musste die Staatsanwaltschaft diese bis auf Weiteres sistieren, da aktuell keine weiteren Ermittlungsansätze vorhanden sind.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen wird das Verfahren bei Vorliegen konkreter Ermittlungsansätze wiederaufnehmen.

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