Kanton St. Gallen erlaubt zusätzliche Sonntagsverkäufe
Die Läden des Detailhandels im Kanton St. Gallen erhalten die Erlaubnis für zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe bis Ende November.

Die Läden des Detailhandels im Kanton St. Gallen erhalten die Erlaubnis für zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe bis Ende November. Dies soll den Geschäften helfen, die durch die Coronakrise bedingten Umsatzverluste zu vermindern.
Das kantonale Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt die Gemeinden, den Läden des Detailhandels die zusätzlichen Sonntagsverkäufe zu bewilligen, wie es in einer Mitteilung vom Freitag hiess. Das Departement stützt sich dabei auf eine Ausnahmeklausel im Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung.
Viele Läden hätten während der vom Bundesrat angeordneten Schliessung erhebliche Umsatzverluste und Gewinneinbussen erlitten, schreibt der Kanton. Betroffen war vor allem der stationäre Non-Food-Detailhandel.
Laut Communiqué obliegt es den Gemeinden, die Bewilligungen auf diejenigen Läden zu beschränken, die von den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus tatsächlich betroffen waren. Die zusätzlichen zwei Sonntagsverkäufe müssen bis Ende November stattfinden, damit es in der Adventszeit - mit vier ordentlichen Sonntagsverkäufen - nicht zu einer Häufung kommt.
Läden, die an den zusätzlichen Sonntagsverkäufen Personal beschäftigen wollen, das dem Arbeitsgesetz untersteht, benötigen dafür eine Bewilligung des Arbeitsinspektorats für Sonntagsarbeit.