Kommission unterstützt Corona-Entschädigungen für die Kultur

Bisher ist die St. Galler Kultur über eine dringliche Verordnung der Regierung unterstützt worden.

st. gallen
Bei strategisch wichtigen Themen wollen Ostschweizer Kantone enger zusammenarbeiten. Dafür gab es eine Medienorientierung in St. Gallen. (Archivbild) - keystone

Bisher ist die St. Galler Kultur über eine dringliche Verordnung der Regierung unterstützt worden. Die vorberatende Kommission schlägt für die Überführung in ein Gesetz in einem Punkt eine Ausweitung der Leistungen vor. Die Regierung ist dagegen.

Die Mittel für die Finanzhilfen für die Kultur stammen je zur Hälfte von den Kantonen und vom Bund. Die St. Galler Regierung schätzt den Bedarf bis Ende 2021 auf insgesamt 19,7 Millionen Franken ein. Damit würde sich der kantonale Anteil auf 9,85 Millionen Franken belaufen.

Im Herbst 2020 war die Weiterführung der Unterstützung nur mit Notrecht möglich. Nun soll daraus ein Gesetz werden, das in der Aprilsession behandelt wird. Die vorberatende Kommission unterstützt die Vorlage. Diskussionen habe es über den Gegenstand und die Höhe der Ausfallentschädigungen gegeben, heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch. Dies führte zu verschiedenen Anträgen.

Unter anderem will die Kommission, dass der finanzielle Schaden von Kulturschaffenden monatlich bis zum Betrag von 3470 Franken zu 100 Prozent entschädigt wird und erst danach zu höchstens 80 Prozent. «Bereits behandelte Gesuche von Kulturschaffenden sollen erneut beurteilt werden», heisst es dazu.

Dabei handle es sich um eine Ausweitung, erklärte Kommissionspräsident Christof Hartmann (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Man orientiere sich dabei an den Regelungen des Bundes für die Kurzarbeitsentschädigung. Es gehe um 20 bis 30 Gesuche, die nochmals überprüft werden müssten. Für einige der Kulturschaffenden könnte sich damit der Beitrag nachträglich erhöhen.

Allerdings bekämpft die St. Galler Regierung diesen Vorschlag mit einem Gegenantrag. Sie will die die Abdeckung des finanziellen Schadens sowohl bei Kulturunternehmen als auch für die Kulturschaffenden auf 80 Prozent beschränken. Der Kanton solle keine weitergehenden Regelungen als der Bund beschliessen, begründete sie.

Die Kommission verlangt noch in einem anderen Punkt Änderungen: Von den Beiträgen an Transformationsprojekte sollen nur nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen profitieren können. Die Mittel dafür müssten zudem limitiert werden. Mit maximal insgesamt zwei Millionen Franken könnten Anpassungen an die veränderten Verhältnisse nach der Pandemie unterstützt werden. Gedacht wird etwa an Kooperationen oder Zusammenschlüsse mit dem Ziel, das Publikum zurückzugewinnen.

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