Kommission will Fahrkostenabzug in St. Gallen deutlich erhöhen
Wie der Kanton St. Gallen berichtet, hat der Kantonsrat im Februar 2023 die Motion zur Fahrkostenabzugsbegrenzung genehmigt.
Der Kantonsrat hat im Februar 2023 die Motion «Begrenzung des Fahrkostenabzugs erhöhen – Mittelstand entlasten» gutgeheissen.
Die Regierung hat in der Folge im Rahmen des XXII. Nachtrags zum Steuergesetz eine Erhöhung des Abzugs von heute 4'460 auf 6'000 Franken vorgeschlagen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates spricht sich für eine Erhöhung auf 8'000 Franken aus.
Verschiedene politische Bestrebungen im Kantonsrat haben in den letzten Jahren eine finanzielle Entlastung des Mittelstands verlangt.
Gegen eine weitere Senkung des Einkommensteuertarifs
Aufgrund der erheblichen Ausfälle bei der Einkommenssteuer 2022 und 2023 nach der Steuerfusssenkung, der gegenwärtigen wirtschaftlichen Abkühlung und der unsicheren finanzpolitischen Aussichten, hat sich die Regierung gegen eine weitere Senkung des Einkommenssteuertarifs ausgesprochen.
Sie möchte jedoch zur Umsetzung der Motion den maximalen Fahrkostenabzug bei unselbständig Erwerbstätigen von 4'460 Franken (Preis eines Generalabonnements 2. Klasse für Erwachsene für ein Jahr + 600 Franken) auf 6'000 Franken anheben.
Die Regierung rechnet mit Mindereinnahmen von rund 4 Millionen Franken beim Kanton und rund 4,3 Millionen Franken bei den politischen Gemeinden.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Vorsitz von Stefan Kohler, Sargans, beraten. Dabei berücksichtigte sie die Ausgestaltung in anderen Kantonen. Im Zentrum der Diskussion standen die Höhe des Fahrkostenabzugs sowie die jeweiligen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.
Kommission empfiehlt maximalen Fahrkostenabzug
Die Kommission empfiehlt dem Kantonsrat, den maximalen Fahrkostenabzug auf 8'000 Franken zu erhöhen. Damit sollen möglichst alle entstandenen Fahrkosten abgezogen werden können.
Die Mindereinahmen erhöhen sich dadurch auf 7,2 Millionen Franken beim Kanton und 7,7 Millionen Franken bei den politischen Gemeinden.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Aufräumsession 2024 in zweiter Lesung.
Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und der Antrag der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite des Kantonsrates im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.23.07 zu finden.