Kultur: St.Gallen schreibt für 2025 acht Werkbeiträge aus

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Stadt St. Gallen,

Städtische Kulturschaffende können sich um einen der acht Werkbeiträge der Stadt St.Gallen bewerben. Auch Auslandsaufenthalte sind möglich.

Das Haus am Gallusplatz im Zentrum der Stadt St. Gallen.
Das Haus am Gallusplatz im Zentrum der Stadt St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt St.Gallen mitteilt, schreibt sie für das Jahr 2025 acht Werkbeiträge für kulturelles Schaffen aus.

Die Bewerbung kann mit einem Gesuch um einen begründeten Auslandsaufenthalt verbunden werden. Dafür muss ein entsprechendes Budget eingereicht werden. Die Werkbeiträge sollen die Entwicklung und Ausarbeitung neuer, anspruchsvoller Projekte ermöglichen.

Zur Bewerbung eingeladen sind Kulturschaffende aus sämtlichen Sparten und Bereichen der Kultur, die in der Stadt St.Gallen ihren Wohnsitz haben.

Zugelassen sind auch Personen, die früher in der Stadt wohnten, sich jedoch zu Ausbildungszwecken auswärts aufhalten. Gruppen können berücksichtigt werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder in der Stadt wohnhaft ist.

Bewerbung bis spätestens 20. Februar 2025

Eine vollständige Eingabe muss elektronisch erfolgen. Die Kommission für Kulturförderung beurteilt die eingegangenen Gesuche und legt dem Stadtrat eine Empfehlung für die Vergabe der Werkbeiträge vor. Absagen werden nicht begründet.

Neben der Beschreibung des Projekts, das mit einem Werkbeitrag ausgezeichnet werden soll, ist eine Dokumentation einzureichen, die Angaben über die künstlerische Ausbildung der beteiligten Personen und deren bisheriges künstlerisches Schaffen enthält.

Es handelt sich dabei um Informationen wie Werkabbildungen, Ausstellungslisten, Konzerte, frühere Theater- oder Tanzaufführungen, Atelieraufenthalte, veröffentlichte Bücher, CDs, Texte und Ähnliches.

Die Bewerbungen sind bis spätestens 20. Februar 2025 über die Webseite der Stadt einzureichen.

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