Sexualstraffälle in der evangelischen Kantonalkirche St. Gallen

Der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen sind drei Sexualstrafrechtsfälle innerhalb der vergangenen zwanzig Jahre bekannt.

Christine Dietrich
Gottesdienstbesucher in einer evangelisch-reformierten Kirche. (Symbolbild) - Keystone

Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen hat in den letzten zwanzig Jahren Kenntnis von drei Sexualstrafrechtsfällen erhalten. Sämtliche Vorfälle seien gemäss einer Mitteilung «ohne Rücksicht auf Person und Institution» verfolgt worden.

Der evangelische Kirchenrat im Kanton St. Gallen könne nicht ausschliessen, dass es bei der reformierten Kirche Missbrauchsfälle gibt, die nicht bekannt wurden.

Dies schrieb der Kirchenrat am Mittwoch in einer Antwort auf eine Interpellation zu sexuellem Missbrauch in Kirchen. Eine solche ist im evangelischen Kirchenparlament eingereicht worden.

Bereits Umsetzung verschiedener Massnahmen mit präventiver Wirkung

Schon vor vielen Jahren seien verschiedene präventiv wirkende Massnahmen eingeführt worden. So werde beispielsweise bei jeder Anstellung ein Privatauszug und ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister verlangt, schrieb der evangelische Kirchenrat weiter.

Zudem könnten sich Betroffene von Grenzverletzungen wie Mobbing oder sexuellen sowie emotionalen Verletzungen an eine Gruppe von unabhängigen Fachpersonen wenden.

Die Interpellation wurde vor dem Hintergrund der sexuellen Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche eingereicht.

Eine im September von der Universität Zürich veröffentlichte Studie hatte die katholische Kirche in der Schweiz erschüttert.

Der Bericht dokumentierte schweizweit über 1000 Fälle in der katholischen Kirche seit der Mitte des 20. Jahrhunderts.

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