Wegen Exhibitionismus vor einem Aldi wurde ein Mann in St. Gallen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Aldi
Aldi-Logo auf einem Schild. - dpa/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann hatte vor einem Aldi so onaniert, dass eine Angestellte ihn bemerkte.
  • Das Gericht in St. Gallen hat nun eine Geldstrafe verhängt.
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An einem frühen Morgen im Oktober betrat ein 43-jähriger Spanier den Neumarkt in St. Gallen. Es war noch dunkel, der Aldi-Laden hatte noch nicht geöffnet.

Der Mann positionierte sich zwei Meter vor der Glastür und beobachtete das Geschehen im Laden. Gleichzeitig bearbeitete er sein erigiertes Glied mit seiner rechten Hand.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft berichtet, dass der Mann absichtlich so stand, dass eine Angestellte ihn bemerkte. Sie bereitete gerade die Ladenöffnung um 7.30 Uhr vor und wurde unfreiwillig Zeugin des Exhibitionismus.

Strafbefehl für den Exhibitionisten

Vergangene Woche hat die Staatsanwaltschaft den Touristen mit einem Strafbefehl belangt. Wegen Exhibitionismus muss er nun eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse von 250 Franken zahlen. Wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet, beläuft sich die Summe inklusive Verfahrenskosten auf insgesamt 700 Franken.

Die Geldstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Wenn sich der Spanier also in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lässt, muss er sie nicht bezahlen.

Bereits frühere Verurteilung

Allerdings ist dies nicht das erste Mal, dass der Mann wegen solcher Taten belangt wurde. Vor zwei Jahren verurteilte ihn bereits die Genfer Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe. Trotz des neuerlichen Delikts wird diese Strafe nicht widerrufen und somit nicht vollzogen.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat den 43-Jährigen verwarnt. Der aktuelle Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, daher gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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