St. Galler Gemeinden erhalten mehr Autonomie bei Integration
Die St. Galler Gemeinden sollen vermehrt selber über Integrationsmassnahmen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene entscheiden können.
Die Regierung schlägt dazu eine Anpassung des Sozialhilfegesetzes vor. Bisher gibt der Kanton die Integrationsmassnahmen mehrheitlich vor. Es geht dabei um Deutschkurse, berufliche Weiterbildungen und weitere Integrations-Angebote, wie die Staatskanzlei am Freitag, 19. August 2022, mitteilte. Teil der Gesetzesvorlage ist eine Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP).
Diese regelt die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche im Detail. Da die Integrationsmassnahmen vom Bund über Pauschalen finanziert werden, müssen sich die Gemeinden an Vorgaben des Bundes halten. Der Kanton überprüft mit einer Fachaufsicht die Rechtmässigkeit des Vorgehens.
Bisher hatte der Kanton Listen von Integrationsmassnahmen geführt und dadurch seine Kontrollfunktion gegenüber den Gemeinden im Voraus ausgeübt. Die neue Regelung soll administrativ einfacher sein. Gemeinden, die die Integrationspauschalen nicht korrekt verwenden, müssen die erhaltenen Beiträge zurückzahlen.
Die Regierung will die Anpassung des Sozialhilfegesetzes bereits auf den 1. Dezember 2022 in Kraft setzen. Dazu muss der Kantonsrat die Vorlage in der Septembersession zwei Mal beraten. Die Vorlage geht auf einen Auftrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrats zum Bericht «Integrationsagenda St. Gallen» zurück.