St. Galler Kantonsrat klärt offene Punkte im Waldgesetz
Der Rat lehnte bei den Massnahmen für den Schutzwald und für die Pflege der Biodiversität eine Kostenbeteiligung der Gemeinden von 20 Prozent ab.

Im Kanton St.Gallen wird das Waldgesetz überarbeitet.
Am Montagnachmittag, 28. November 2022, lehnte der Rat bei den Massnahmen für den Schutzwald und für die Pflege der Biodiversität eine Kostenbeteiligung der Gemeinden ab, wie sie die Regierung vorgesehen hatte.
Im Kanton St.Gallen soll künftig die Pflege des Schutzwaldes sowie die Bekämpfung von Neophyten zum Erhalt der Biodiversität mit finanziellen Mitteln gefördert werden. Dies gehört zu den Neuerungen im überarbeiteten Waldgesetz.
Regierungsvorschlag: Pauschale Gemeindebeteiligung von 20 Prozent
Umstritten war allerdings, wer die Kosten für die beiden Massnahmen tragen soll.Die Regierung sah vor, dass der Kanton zusammen mit dem Bund maximal 80 Prozent der Ausgaben übernehmen würden.
Die restlichen 20 Prozent sollten deshalb mit einer pauschalen Beteiligung von den Gemeinden bezahlt werden. Der Beitrag würde nach Waldfläche und Einwohnerzahl berechnet.
Kanton muss den für die Gemeinde vorgesehenen Betrag von 20 Prozent übernehmen
Die vorberatende Kommission wollte die Beteiligung der Gemeinden im Gesetz streichen. Sie setzte sich relativ knapp mit 58 gegen 51 Stimmen bei vier Enthaltungen durch.
Damit muss der Kanton auch den von der Regierung für die Gemeinden vorgesehenen Anteil von 20 Prozent übernehmen.
Regierungsrat Beat Tinner (FDP) erklärte, dass damit im Budget zusätzliche Mittel gesprochen werden müssten.