St. Galler Kantonsrat korrigiert umstrittene Änderung im Baugesetz

Der St. Galler Kantonsrat ist am Dienstag, 14. Juni 2022, auf eine umstrittene Bestimmung im Planungs- und Baugesetz zurückgekommen.

Kantonsrat St. Gallen
Der St. Galler Kantonsratssaal. - Keystone

Bei der Grünflächenziffer setzten sich in der zweiten Lesung die Vertreter der Gemeinden knapp durch. In der Aprilsession hatte der St. Galler Kantonsrat in erster Lesung nach langen und kontroversen Diskussionen verschiedene Anpassungen im Planungs- und Baugesetz beschlossen. Dabei setzten sich jeweils die Forderungen der Baulobby im Kantonsrat durch.

Eines dieser strittigen Themen war die Wirkung der Grünflächenziffer. Damit ist es möglich, die Baudichte in einem Quartier zu steuern und auf Themen wie Klima und Biodiversität zu reagieren. Die Ratsmehrheit entschied damals mit Stichentscheid der Ratspräsidentin, dass die Grünflächenziffer «nicht zu einer Beschränkung der Baumöglichkeiten führen darf». Damit werde diese Nutzungsziffer «ihres Gehalts vollkommen entleert», hatte sich die Regierung vergeblich gegen diese Forderung gewehrt.

In einem breit abgestützten Vorstoss wurde am Dienstag, 14. Juni 2022, in der Junisession Rückkommen auf diesen Entscheid gefordert. Nach der Aprilsession hätten die Gemeindepräsidenten getagt, sagte Rolf Huber (FDP), Präsident der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP). Ein Gutachten habe gezeigt, dass dieser Artikel nicht anwendbar sei. Es sei den Gemeinden ein Bedürfnis, dass die Bestimmung geändert werde.

Die Regelung sei «bloss toter Buchstabe»

In den Voten aus den Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP gab es mehrheitlich wenig Verständnis für den Antrag. Es lägen keine neuen Erkenntnisse vor, der Entscheid sei in der Aprilsession gefallen, wurde argumentiert.

Bauchefin Susanne Hartmann (Mitte) erklärte, dass die beschlossene Bestimmung «absoluter Nonsens» sei. Die Regelung sei so nicht umsetzbar und «bloss toter Buchstabe». Der Rat entschied danach knapp mit 60 gegen 57 Stimmen bei einer Enthaltung auf Rückkommen.

Anschliessend ging es um die Frage, ob gleich der ganze Artikel zur Grünflächenziffer gestrichen werden soll – oder nur die Bestimmung, dass dadurch die Bautätigkeit nicht beschränkt werden darf.

Schliesslich entschied sich die Mehrheit des Rats mit 63 gegen 54 Stimmen bei einer Enthaltung, den Artikel zu belassen, allerdings ohne die einschränkende Bestimmung. Damit wurde der Entscheid der ersten Lesung korrigiert. Definitiv ist dieser Beschluss allerdings erst nach der Schlussabstimmung am Mittwochnachmittag, 15. Juni 2022.

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a
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«Absichtlich»

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