Stadt St. Gallen muss Bettelverbot anpassen
Ein Bundesgerichtsurteil zu einem Bettel-Fall aus Basel hat auch auf das St. Galler Bettel-Gesetz Einfluss. Die Stadt muss die Gesetzesgrundlage anpassen.
Das Wichtigste in Kürze
- St. Gallen muss sein Bettelverbot anpassen, sodass es nicht gegen Menschenrecht verstösst.
- Die Stadtregierung will jedoch nicht vollständig auf ein Bettelverbot verzichten.
- St. Gallen verfolgt künftig passives Betteln nicht mehr strafrechtlich.
Das Bettelverbot im Polizeireglement der Stadt St. Gallen ist problematisch. Dies wird vor dem Hintergrund eines Genfer Falls klar, der in einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endete.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtes zu einem Basler Fall zeigen sich die Gestaltungsmöglichkeiten. Im Urteil wird klar, wie ein Bettelverbot ausgestaltet sein muss, damit es nicht gegen Menschenrechte verstösst.
Dieser Massstab wird der St. Galler Stadtrat bei der Neuformulierung des Bettelverbots berücksichtigen. Die Stadtregierung will jedoch nicht völlig auf ein Bettelverbot verzichten, wie sie auf Anfrage des «St. Galler Tagblatt» erklärt.
Bisher galt in der Stadt St. Gallen für Verstösse eine Ordnungsbusse von 40 Franken. Bei Nichtbezahlung wurde durch die Staatsanwaltschaft ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet.
Ab 2021 wurden Bussen von bis zu 100 Franken für Betteln verhängt. Wurden diese nicht bezahlt, wurde mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag gedroht. Ob eine solche Ersatzstrafe tatsächlich vollzogen wurde, ist der Staatsanwaltschaft nicht bekannt.
Die Stadt St. Gallen hat nun die Handhabung ihres Bettelverbots an das Urteil des Bundesgerichts angepasst. Fürs Erste wird nur passives Betteln nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Falls vom Betteln eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeht, kann die Polizei eine Wegweisung oder Fernhaltung der bettelnden Person aussprechen.