St.Gallen: Die Digitalisierung der Justiz hat Nachholbedarf
Wie die Staatskanzlei Kanton St.Gallen mitteilt, hat die Rechtspflegekommission den kantonalen Justizbehörden Empfehlungen zur Digitalisierung ausgesprochen.
Die Rechtspflegekommission hat ihren Bericht über die Prüfungstätigkeit der Jahre 2022/2023 verabschiedet.
Sie prüfte das Kreisgericht St.Gallen, das Untersuchungsamt Gossau sowie das kantonale Konkursamt und unterbreitet mehrere Empfehlungen.
Digitalisierung der Justiz im Fokus der Visitation
Die Rechtspflegekommission ist das parlamentarische Aufsichtsgremium über die kantonalen Justizbehörden.
Sie hat im Rahmen ihrer ordentlichen Prüfungstätigkeit drei Visitationen durchgeführt.
Dabei besuchte sie die geprüften Institutionen und befragte deren Mitarbeitende über aktuelle Herausforderungen ihrer Tätigkeit.
Übergreifendes Schwerpunktthema der diesjährigen Prüfungstätigkeit war die Digitalisierung der Justiz.
Grosse Unterschiede in der Nutzung digitaler Arbeitsformen feststellbar
Die Rechtspflegekommission liess sich von den besuchten Stellen über bereits digitalisierte Bereiche, bevorstehende Digitalisierungen, die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie die Involvierung von Mitarbeitenden in Digitalisierungsprojekte informieren.
Sie traf dabei unterschiedlich ausgeprägte Nutzungsformen an, die teilweise auch einen gewissen Nachholbedarf offenlegten.
So druckt beispielsweise eine Institution Eingaben, welche über den elektronischen Rechtsverkehr eingereicht wurden, weiterhin aus und führt die Verfahrensakten in Papierform weiter.
Demgegenüber führt eine andere Institution soweit möglich alle Akten elektronisch und scannt ergänzend physische Akten ein, um den Verfahrensbeteiligten die digitale Akteneinsicht unkompliziert zu ermöglichen.
Rechtliche Rahmenbedingungen befinden sich im Umbruch
Eine Herausforderung stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen dar, die sich derzeit mit dem Bundesprojekt «Justitia 4.0» im Umbruch befinden.
Positiv aufgefallen sind bei den Besuchen jene Stellen, die sich in Bezug auf die Digitalisierung als «First Mover» verstehen.
Sie nutzten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den Spielraum für digitale Optimierungen innovativ aus.
Die Rechtspflegekommission begrüsst diesen Effort und wünscht sich entsprechende Bemühungen auch von weiteren Justizbehörden.