St. Galler Regierung warnt vor Verstoss gegen das Völkerrecht
Die Niederlassungsfreiheit von Flüchtlingen könnte durch eine neue Gesetzesvorlage eingeschränkt werden, die die St. Galler Regierung ablehnt.
![St. Galler Kantonsrat](https://c.nau.ch/i/B8Dd5/900/st-galler-kantonsrat.jpg)
Die St. Galler Regierung hat eine Gesetzesvorlage an den Kantonsrat überwiesen, die sie selber ablehnt. Demnach soll die Niederlassungsfreiheit von anerkannten Flüchtlingen eingeschränkt werden. Gemäss eines Rechtsgutachtens verstosse der Vorschlag sowohl gegen Völkerrecht als auch gegen Bundesrecht, schrieb der Kanton in einer Mitteilung.
Die Gesetzesänderung gründet auf einer 2022 im Kantonsrat überwiesenen Motion von SVP und Mitte-EVP. Verlangt wurde eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Danach soll es möglich sein, anerkannten Flüchtlingen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, den Wohnort zuzuweisen.
Der Kantonsrat will damit die Konzentration bestimmter Gruppen von Migrantinnen und Migranten in einzelnen Orten verhindern. Gemeinden sollen deshalb neu einen Teil der Sozialhilfeleistungen direkt in Form von Wohnraum ausrichten können.
Gegen das Völker- und Bundesrecht?
So könnten die Betroffenen nicht mehr selbständig über ihren Wohnsitz entscheiden. Die St. Galler Regierung hielt bereits in der damaligen Ratsdebatte fest, dass eine solche Regelung gegen übergeordnetes Recht verstosse.
Später kam ein Rechtsgutachten der Universität Freiburg zum Schluss, dass die verlangte Einschränkung der Niederlassungsfreiheit für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge gegen die Genfer Konvention und damit gegen Völkerrecht verstösst.
Zudem verletze sie auch Bundesrecht, da diese Personen ihren Wohnort innerhalb des Kantons frei wählen dürften.
Die SP kündigte im vergangenen Herbst an, die allfällige Gesetzesänderung vor Bundesgericht anzufechten. Der Schutz der Grund- und Menschenrechte dürfe nicht infrage gestellt werden – auch nicht vom St. Galler Kantonsrat.