St.Gallen: Förderung von Photovoltaik-Anlagen sinkt per 2025
Wie die Stadt St.Gallen meldet, wird per 1. Januar 2025 die PV-Anlagen-Förderung halbiert. Wer bis 31. Dezember 2024 einreicht, erhält die volle Förderung.

Seit Januar 2021 fördert der Energiefonds kleine und mittlere Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mehr als zwei und weniger als 100 Kilowatt Leistung.
Der Förderbetrag entspricht dem Leistungsbeitrag der Einmalvergütung des Bundes für kleine PV-Anlagen (Kleiv).
Für PV-Anlagen in Kombination mit einer Dachbegrünung wird ein Zusatzbeitrag von 20 Prozent des Leistungsbeitrags bezahlt.
Nachfrage von PV-Anlagen steigt
Die Nachfrage von PV-Anlagen stieg in erster Linie wegen den hohen Strompreisen, aber auch aufgrund der attraktiven Förderung massiv.
Im Jahr 2022 stieg der Zubau aufgrund von Kapazitätsengpässen weniger stark an und das Zubauziel des Energiekonzepts 2050 von 4,5 Megawatt wurde nicht ganz erreicht (plus 4,1 Megawatt).
Im Jahr 2023 wurde das Ziel mit über acht Megawatt deutlich übertroffen.
Fördervolumen hat stark zugenommen
Bis Ende 2023 wurden rund 380 PV-Anlagen mit total circa 2,7 Millionen Franken gefördert.
Die Förderbeträge haben sich von 0,45 Millionen Franken im Jahr 2021 auf 0,9 Millionen Franken im Jahr 2022 verdoppelt.
Im Jahr 2023 wurden mit 1,4 Millionen Franken nochmals über 50 Prozent mehr ausbezahlt als im Vorjahr, im ersten Quartal 2024 wurden bereits 0,6 Millionen Franken an Förderbeiträgen für 70 PV-Anlagen ausbezahlt.
Hochgerechnet auf das ganze Jahr ist mit einem Förderbetrag von über zwei Millionen Franken auszugehen.
PV-Anlagen sind wirtschaftlich
Der Energiefonds weist einen jährlichen Gesamtertrag von rund 3,8 Millionen Franken auf. Der Fondsbestand betrug 2,9 Millionen Franken Ende 2023.
Die Amortisationszeit von PV-Anlagen liegt zu den heutigen, jedoch für die Zukunft nicht voraussehbaren, Strompreisen und Rückliefertarifen und mit dem Förderbeitrag des Bundes bei zwischen 10 und 15 Jahren.
PV-Anlagen sind somit bei einer Lebensdauer von 25 Jahren wirtschaftlich.
Daher wird der Förderbetrag für PV-Anlagen per 1. Januar 2025 auf die Hälfte reduziert beziehungsweise für eigenverbrauchsoptimierte Anlagen aufgehoben (Photovoltaik-Anlagen gelten als «eigenverbrauchsoptimiert», wenn zum Zweck der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit nur ein Teil der für die PV-Anlage vorgesehenen Dachfläche mit PV-Modulen belegt wird).
Übergangslösung für Anlagen, die bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden
PV-Anlagen können erst nach der Inbetriebnahme zur Förderung angemeldet werden.
Je nach Anlage, Verfügbarkeit des Materials und der personellen Ressourcen kann die Realisierung mehrere Monate dauern. Daher gibt es eine Übergangslösung.
St.Galler, die im Jahr 2024 eine PV-Anlage planen, und bis zum 31. Dezember 2024 ein Bauprojekt beim Amt für Baubewilligungen einreichen (mit dem Formular für Solaranlagen), erhalten eine Zusage für 100 Prozent des Förderbeitrages, auch wenn die Anlage erst im Jahr 2025 bewilligt oder in Betrieb genommen wird.
Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt nach Inbetriebnahme der PV-Anlage. Weitere Auskünfte erteilt die Dienststelle Umwelt und Energie in St.Gallen.