Die Stiftung Altersfürsorge Beckenried geht einen neuen Weg
Ein verkleinerter Stiftungsrat wird nun die Geschicke der Stiftung führen. Die Arbeit des Stiftungsrates wird durch eine Geschäftsstelle begleitet.
Mit der Zustimmung der bisherigen Stifter Politische Gemeinde Beckenried, römisch-katholische Kirchgemeinde Beckenried und evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Nidwalden sowie der Genehmigung durch die Zentralschweizerische BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) konnte die Reorganisation erfolgreich umgesetzt werden. Der bisher aus 23 Personen zusammengesetzte Stiftungsrat wurde auf sieben Mitglieder verkleinert. Den Stiftungsratsausschuss gibt es in den neuen Statuten nicht mehr. Dafür wurde eine Geschäftsstelle für den Stiftungsrat eingerichtet, welche die Stiftungsräte in ihren Aufgaben entlastet und unterstützt.
Der bisherige Stiftungsrat hat den neuen, verkleinerten Stiftungsrat anlässlich der letzten Generalversammlung vom 21. Mai 2022 gewählt. Die Konstituierung erfolgte an der Stiftungsratssitzung vom 22. Juni 2022.
Das Engagement vieler langjähriger Stiftungsratsmitglieder endet mit der abgeschlossen Reorganisation. Die austretenden Stiftungsratsmitglieder wurden an der Generalversammlung gebührend verabschiedet und ihr Einsatz zugunsten der Altersfürsorge Beckenried herzlich verdankt.
Die alten und neuen Mitglieder stellen sich vor
Der neue Stiftungsrat setzt sich von den alteingesessenen Mitgliedern Beat Mühlethaler, Präsident; Heinz Klauser, Vizepräsident; Gerhard Kurmann, laufende Projekte Bau/Infrastruktur, und von den neu gewählten Toni Käslin, Bau/Infrastruktur; Erika Liem Gander, Bewohner- und Dienstleistungspolitik; Heidi Hürlimann, Personelles und Freiwilligenarbeit und Alexander Vonlaufen, Delegierter des Gemeinderates zusammen.
Die Geschäftsstelle wird vom bisherigen Stiftungsratsmitglied Daniel Amstad geführt. Mit der neuen Organisation ist die Stiftung Altersfürsorge Beckenried bereit für die kommenden Herausforderungen. Es sind zeitgemässe Strukturen vorhanden, welche ein effizientes Arbeiten zulassen.