Wie der Kanton Nidwalden mitteilt, ist die Nutzung und das Mitführen von Live-Sonar-Geräten bei der Fischereiausübung im Vierwaldstättersee verboten.
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Ausblick auf den Vierwaldstättersee in Beckenried. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Live Sonar-Technologie ermöglicht hochaufgelöste Unterwasserbilder von Fischen und dem dargebotenen Angelköder in Echtzeit.

Die gezielte Befischung auf grosse Fische kann durch den selektiven Befischungsdruck Folgen auf die natürliche Reproduktion und auf die Bestände der befischten Arten haben.

Im Sinne des Vorsorgeprinzips, zur Erhaltung der Bestände und zur Sicherstellung einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung wird die Live-Sonar-Technologie im Vierwaldstättersee verboten.

Der Verbotsvorschlag hat eine Kontroverse ausgelöst

Im Rahmen eines Positionspapiers hat die Fischereikommission Vierwaldstättersee im Oktober 2022 ihre kritische Haltung gegenüber der neuen Gerätetechnologie unmissverständlich dargelegt und informiert, ein Verbot zur erwägen.

Das Positionspapier hat 2022 ein grosses Echo und eine nationale Diskussion pro und kontra der Verwendung solcher Geräte bei der Freizeitfischerei ausgelöst.

Organisationen stimmen dem Verbot zu

Im Frühjahr 2023 haben die Fischereiverwaltungen Uri, Schwyz, Luzern, Ob- und Nidwalden im Auftrag der Fischereikommission Vierwaldstättersee eine Konsultation bei den Fischereiverbänden und –vereinen sowie den Umweltorganisationen rund um den Vierwaldstättersee durchgeführt.

Dabei wurde eine Änderung der interkantonalen Fischerei-Ausführungsbestimmungen im Sinne eines Verbots inklusive den Erläuterungen zur Stellungnahme unterbreitet.

Von den Konsultierten haben sich neben den Umweltorganisationen sechs von zehn Angelfischerei-Organisationen zustimmend oder mehrheitlich zustimmend zum Verbot geäussert. Nur ein konsultierter Fischereiverein hat nicht Stellung genommen.

In Kenntnis, dass die Haltung unter den Angelfischer gespalten ist, hat sich die Fischereikommission Vierwaldstättersee einstimmig für ein Verbot ausgesprochen. Das Verbot wird per 1. September 2023 in Kraft treten.

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