Nidwaldner Regierung krebst bei rein digitalem Amtsblatt zurück
Der Regierungsrat verzichtet auf seine ursprüngliche Absicht, die Publikation nach 170 Jahren nur noch online erscheinen zu lassen.
Das Nidwaldner Amtsblatt in Papierform scheint gerettet. Der Regierungsrat trägt damit den Bedenken der Parteien Rechnung.
Im November 2022 hatte die Regierung eine Totalrevision des Publikationsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Zentraler Punkt war ein Paradigmenwechsel beim Amtsblatt.
Das Heftchen mit allerlei amtlichen Mitteilungen erscheint seit 1853 einmal wöchentlich.
Weil die Abonnentenzahl seit Jahren rückläufig ist, sollte die Publikation ab 2025 nur noch online erscheinen.
Regierung reagiert auf die ablehnende Haltung der Parteien
Davon nimmt der Regierungsrat wieder Abstand, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Mittwoch, 26. November 2023, mitteilte.
Er spreche sich nun doch für die Beibehaltung des gedruckten Amtsblattes aus, um die Zugänglichkeit für alle sicherzustellen.
Damit reagiert die Regierung auf die ablehnende Haltung der Parteien in der Vernehmlassung.
So hatte etwa die Mitte-Partei festgehalten, es sei aus staatspolitischen Gründen gefährlich, einzelnen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu diesem zentralen Publikationsorgan zu erschweren.
Der Landrat wird die Vorlage im Sommer 2022 behandeln
Die SP hielt fest, die Barrierefreiheit sei mit ausschliesslicher Online-Veröffentlichung nur mässig gewährleistet.
Mit der Totalrevision werden sowohl Amtsblatt als auch die Nidwaldner Gesetzessammlung ab 2025 grundsätzlich in elektronischer Form erscheinen.
Die Nutzung wird damit individuell steuerbar und der Zugriff von überall her möglich. Der Landrat wird die Vorlage im Sommer 2022 behandeln.
In der Ratsdebatte gab es auch kritische Stimmen
Im Kanton Schwyz hatte das Parlament im vergangenen Oktober eine FDP-Motion überwiesen, die das gedruckte Amtsblatt durch eine digitale Version ersetzen will.
Die Regierung erachtete die Zeit reif dafür, in der Ratsdebatte gab es aber auch kritische Stimmen.
2021 hatten die Urner Stimmberechtigten der Regierung die Kompetenz erteilt, das Amtsblatt dereinst nur noch online zu publizieren, allerdings erst, wenn die gedruckte Ausgabe nicht mehr selbsttragend durch die Abonnementgebühren finanziert werden kann.