Nidwalden

Projekt Kehrsitenstrasse in Nidwalden erfolgreich umgesetzt

Wie der Kanton Nidwalden mitteilt, gibt der Regierungsrat in Bezug auf die Kehrsitenstrasse an, dass das Projekt den Beschlüssen und Gesetzen entspricht.

Nidwalden
Nidwaldner Gemeinden erhalten mehr organisatorische Freiheiten. (Symbolbild) - Keystone

Landrätin Nathalie Hoffmann und Landrat Roland Blättler, beide Stansstad, reichten eine Interpellation zum Unterhalts- und Ausbauprojekt Kehrsitenstrasse ein. In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass das Projekt gemäss den Varianten- und Baubeschlussentscheiden sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen umgesetzt wurde.

Die letzten Arbeiten an der Kehrsitenstrasse, unter anderem die Fertigstellung der Strassenbeleuchtung, erfolgen voraussichtlich im Herbst. Durch die umfassende Instandsetzung wurden zusätzliche Ausweichstellen geschaffen und der Steinschlagschutz ausgebaut.

Ausbauprojekt bewahrt Erscheinungsbild und Strassenbreite

Das Erscheinungsbild wurde beibehalten und die Strasse ist wie vor dem Ausbau befahrbar. «Die Strassenbreite wurde im Rahmen des Projekts nie reduziert. Die signalisierte Breite beträgt wie bis anhin 2.1m. Möglicherweise scheint die Strasse aufgrund der Erhöhung des Geländers schmaler», sagt Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer.

Erneuerung der Geländer und optimierte Strassenführung

Die Geländer wurden gemäss gesetzlichen Normen und in Absprache mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung erneuert. Weiter erklärt die Regierungsrätin: «Bei der Bauausführung wurde auf eine möglichst optimierte Strassenführung geachtet. Felsen, wo nötig, wurden so weit wie möglich abgetragen. Die Ufermauer kann nicht weiter Richtung See versetzt werden. Weitere Änderungen sind hinsichtlich Aufwand und Eingriff in das Landschaftsbild unverhältnismässig.»

Wunsch auf Aufhebung verständlich

Das Sonntagsfahrverbot der Kehrsitenstrasse besteht schon seit den Siebzigerjahren und stützt sich aktuell auf die Anordnung vom 1. April 1996. Da diese Anordnung eine spürbare Einschränkung darstellt, ist der Wunsch zur Aufhebung verständlich. «Bei einer allfälligen Aufhebung des Verbots müssten die Bedürfnisse aller Nutzenden berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden», erklärt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi.

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