Nidwalden

Überarbeitetes Personalgesetz tritt demnächst in Nidwalden in Kraft

Wie der Kanton Nidwalden mitteilt, rückt mit der Teilrevision des Personalrechts mehr Flexibilität und Anpassung an die moderne Arbeitswelt näher.

SVP
Michèle Blöchliger (SVP) im letzten März, als sie als Nidwaldner Regierungsrätin bestätigt wurde. - keystone

Mehr Flexibilität und Anpassungen an die sich gewandelte Arbeitswelt standen im Zentrum der Teilrevision des kantonalen Personalrechts: Nachdem der Landrat die Vorlage im Frühling verabschiedet und der Regierungsrat die Personalverordnung inzwischen angepasst hat, tritt das neue Personalgesetz demnächst in Kraft.

Die Personalgesetzgebung und die Personalerlasse des Kantons Nidwalden sind in ihren Grundzügen rund 20 Jahre alt. Verschiedene neuere, auch gesellschaftliche Entwicklungen werden darin bisher nicht abgebildet.

Dies ändert sich per 1. Oktober 2023. Auf dieses Datum setzt der Regierungsrat die Teilrevision des Personalrechts für Angestellte im öffentlichen Sektor in Kraft, nachdem er nun die notwendigen Anpassungen in mehreren weiteren Personalerlassen verabschiedet hat.

Der Landrat hatte die Gesetzesvorlage, die unter Einbezug von Gemeinden, Arbeitnehmer/Arbeitgeber und öffentlich-rechtlichen Anstalten erarbeitet worden war, am 31. Mai 2023 genehmigt. Sie erlaubt es den Gemeinden, unter bestimmten Voraussetzungen vom kantonalen Personalrecht abzuweichen und autonome Regelungen zu erlassen.

Personalrecht wird flexibler ausgestaltet

Die Anpassung weiterer Personalerlasse schliesst Regelungslücken, präzisiert Bestimmungen und bringt in vielen Bereichen mehr Flexibilität und Handlungsspielraum. Namentlich werden für Mitarbeitende unter anderem die Kriterien für den Bezug von Gleitzeit gelockert und die bereits praktizierte Telearbeit (Homeoffice) im Detail geregelt.

Auch werden die bis jetzt explizit aufgeführten Öffnungszeiten der kantonalen Verwaltung durch eine flexiblere Lösung ersetzt, sodass dem zunehmend digital stattfindenden Kundenverkehr in Zukunft besser Rechnung getragen werden kann.

Nidwalden soll als Arbeitgeber attraktiv bleiben

«Das neue Personalrecht trägt dazu bei, dass der Kanton Nidwalden als Arbeitgeber attraktiv bleibt», ist Finanzdirektorin Michèle Blöchliger überzeugt. Dieser Faktor gewinnt in Zeiten des Fachkräftemangels noch mehr an Bedeutung. «Wir dürfen aber auf diesem Weg nicht stehen bleiben», so Michèle Blöchliger weiter.

Michèle Blöchliger
Die Nidwaldner Finanzdirektorin Michèle Blöchliger von der SVP. - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Bereits wird an einer nächsten Teilrevision gearbeitet. Der Fokus wird darauf liegen, sich noch mehr als familienfreundlicher Arbeitgeber zu positionieren. «Damit setzen wir etappenweise die Ziele um, die sich der Regierungsrat in seiner Personalpolitik 2025 gesetzt hat», fügt die Finanzdirektorin an

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