Altstadt wird an Wochenenden für Fahrzeuge gesperrt
Von Mai bis September 2025 gilt an den Wochenenden in der Altstadt Sursee ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge jeweils von Samstag 17.30 Uhr bis Montag 6 Uhr.

Wie die Stadt Sursee mitteilt, gibt es in der Surseer Altstadt in den Sommermonaten an den Wochenenden ein befristetes Fahrverbot. Dieses gilt von Samstag, 3. Mai 2025 bis Sonntag, 28. September 2025.
Das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag um 6 Uhr. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen).
Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee.
Generelles Parkverbot während des Wochenend-Fahrverbots
Zusätzlich gilt während des Wochenend-Fahrverbots vom Samstag, 3. Mai 2025 bis Sonntag, 28. September 2025, ein generelles Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt, beim Rathausplatz und der Unterstadt (ohne Judenplatz) jeweils vom Samstag ab 17.30 Uhr bis am Montag um 6 Uhr.
Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber von Parkbewilligungen «Altstadt» (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen.
Die bereits ausgestellten Fahrberechtigungen (Spezialbewilligungen) sind weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.