Beromünster veröffentlicht die Ergebnisse der letzten Abstimmung
In Anwendung von § 112 des Stimmrechtsgesetzes werden die Abstimmungsergebnisse der erwähnten Gemeindeversammlung wie folgt veröffentlicht:
Anwesend: 217 stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner
1. Kenntnisnahme Jahresbericht 2018
Keine Beschlussfassung (nur Kenntnisnahme)
2. Rechnung 2018:
2.1 Genehmigung
a. der Laufenden Rechnung
b. der Investitionsrechnung
c. der Bestandesrechnung
Beschluss: einstimmig genehmigt.
2.2 Beschlussfassung über die Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung
Beschluss: Dem Antrag des Gemeinderates, den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von
Fr. 658'441.71 dem Eigenkapital zu zuweisen, wurde einstimmig zugestimmt.
3. Bilanzanpassungsbericht
Genehmigung
a. Neubewertung Bilanz per 1. Januar 2019
b. Ergebnisse der per 1. Januar 2019 durchgeführten Neubewertung des Finanzvermögens bzw. der Liegenschaften des Finanzvermögens
c. Ergebnisse der per 1. Januar 2019 durchgeführten Aufwertung des Verwaltungsvermögens
d. Ergebnisse der per 1. Januar 2019 durchgeführten Neubewertung der Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen
e. Überführung der Aufwertungsreserve in das zweckfreie Eigenkapital
Beschluss: einstimmig genehmigt.
4. Kenntnisnahme Beteiligungsstrategie
Keine Beschlussfassung (nur Kenntnisnahme)
5. Genehmigung Nachtragskredit von Fr. 202‘000.00 für Finanzierungsbeitrag an den Fussballclub
Gunzwil zur Realisierung von zusätzlichen Garderoben und Duschen.
Beschluss: grossmehrheitlich genehmigt.
6. Beschluss Teilrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Beromünster
Beschluss: einstimmig beschlossen.
7. Beschluss Aufhebung Reglement der Schulpflege Beromünster
Beschluss: einstimmig beschlossen.
8. Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Bildungskommission Beromünster für den Rest der Amtsdauer
vom 01.08.2016 bis 31.07.2020 (Amtsantritt: 01.08.2019)
Beschluss: gewählt wurden Frau Perinne Herzog, Chappelhof 11, Beromünster und Herr Thomas Stocker,
Lindemattstrasse 21, 6222 Gunzwil
9. Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Urnenbüros Beromünster für den Rest der Amtsdauer vom
01.10.2016 bis 30.09.2020 (Amtsantritt: 14.06.2019)
Beschluss: gewählt wurden Frau Ruth Bucher, Ober Brugg 2, Beromünster und Frau Christa Bucher,
Adiswil 4, Beromünster
Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde (§ 160 Stimmrechtsgesetz) ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat einzureichen.
Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten
Sachverhaltes enthalten.
6215 Beromünster, 14. Juni 2019