An der Schule Langnau gelten neue Coronavirus-Massnahmen
Seit dem 20. September 2021 nimmt die Schule Langnau auf allen Schulstufen vom Kindergarten bis zur Sekundarschule an den repetitiven Tests teil.
Wenn sich Kinder mit Covid-19 infizieren, ist der Krankheitsverlauf in den allermeisten Fällen asymptomatisch oder mild. Zudem können sich Kinder ab 12 Jahren sowie Erwachsene durch eine Impfung vor einer Infektion schützen. Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich die Massnahmen bei positiven Covid-19 Fällen an Schulen per sofort angepasst.
Die aktuellen Massnahmen unterscheiden sich zwischen Schulen die repetitiv Testen (mind. 1x/Woche) und Schulen ohne repetitives Testen. Die Schule Langnau nimmt auf allen Schulstufen vom Kindergarten bis zur Sekundarschule an den repetitiven Tests teil. Somit gelten für die Schule Langnau am Albis seit Montag, 20. September 2021 neue Massnahmen.
Keine Klassenquarantäne in den Schulen, die repetitiv testen
Das repetitive Testen erlaubt es, dass keine Klassenquarantänen mehr ausgesprochen werden müssen. Durch die wöchentliche Testung (es muss mind. 1x/Woche getestet werden) werden asymptomatische Fälle frühzeitig entdeckt und begeben sich in Isolation, wodurch die Virusverbreitung unterbrochen und grosse Ausbrüche vermieden werden können.
Für Nicht-Testende gibt es KEINE Möglichkeit mehr, sich durch Einzeltestung von der Maskenpflicht oder der Quarantäne zu befreien. Einzeltestkits dürfen ab sofort ausschliesslich zur Auflösung eines positiven Pools eingesetzt werden. Schülerinnen und Schüler welche neu oder wieder an den repetitiven Tests teilnehmen wollen, melden sich bei ihrer Schulleitung. Die Teilnahme erfordert eine durch die Eltern unterschriebene Einverständniserklärung.
Zur Schule dürfen die Schüler, die repetitiv testen
Die Massnahmen der Schule Langnau am Albis beinhalten, dass bis zur Poolauflösung alle der Klasse/Gruppe Masken tragen (ausgenommen Kindergartenkinder). Bei positivem Fall in der Klasse gilt 7 Tage Maskenpflicht für alle, die nicht testen, geimpft oder genesen sind (ausgenommen Kindergartenkinder). Zusätzlich für Sekschüler/innen und Erwachsene gilt, dass ungeschützte enge Kontakte in Quarantäne müssen. Befreit wird, wer geimpft oder genesen ist. Zur Schule darf, wer repetitiv testet (privat, somit in der Freitzeit, gilt die Quarantäne weiterhin).