Langnau am Albis ordnet die Erneuerungswahlen an

Am 27. März 2022 findet in der Gemeinde Langnau am Albis Erneuerungswahlen statt. Bis zum 17. November 2021 können Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Der Gemeinderat von Langnau am Albis ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden 2022 bis 2026 für den 27. März 2022 an.

Zu wählen sind sieben Mitglieder des Gemeinderates einschliesslich des Präsidenten des Gemeinderates und des Schulpräsidenten; sechs Mitglieder der Schulpflege; drei Mitglieder der Bau- und Werkkommission; vier Mitglieder der Sozialbehörde; und fünf Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission einschliesslich des Präsidenten.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 17. November 2021 beim Gemeinderat einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

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