Thalwil: Wichtige politische Geschäfte kommen an die Urne
Wie die Stadt Thalwil mitteilt, befinden die Stimmberechtigten am 3. März 2024 unter anderem über das wegweisende Projekt «Neugestaltung des Seeufers Bürger».
Nach dem einstigen Scheitern des Gestaltungsplans «Seeufer Bürger» an der Gemeindeversammlung musste der Gemeinderat nach neuen Lösungen für die Neugestaltung des Seeufers Bürger suchen.
Dringender Handlungsbedarf besteht einerseits, weil sich die Bausubstanz der Bootshabe Bürger in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet.
Andererseits ist die Hafenkonzession zur Bootshabe Bürger Ende 2023 abgelaufen.
Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden, den Thalwilern an der Urne zwei Varianten zur Seeufergestaltung vorzulegen.
Neugestaltung Seeufer Bürger
Am 3. März 2024 können die Stimmberechtigten nun über die «Neugestaltung Seeufer Bürger» befinden.
Bei der «Variante ohne Hafenanlage» würde der bestehende Hafen komplett rückgebaut und die dazugewonnene Fläche von 1308 Quadratmetern stünde künftig der Thalwiler Bevölkerung zur Verfügung.
Bei der «Variante mit Hafenanlage» bliebe die Hafenanlage inklusive Mole in der heutigen Grundform bestehen, was – als Auflage des Kantons – die Schaffung von mehr als 1000 Quadratmeter Ausgleichsfläche zur Folge hätte.
Empfehlung «Variante ohne Hafenanlage»
Grundsätzlich steht der Gemeinderat beiden Varianten zur Neugestaltung des Seeufers Bürger positiv gegenüber.
Er ist von Gesetzes wegen allerdings dazu verpflichtet, die bevorzugte Variante zu bezeichnen.
Nach sorgfältiger Abwägung der Vor-und Nachteile der beiden zur Abstimmung stehenden Bauprojekte empfiehlt der Gemeinderat die «Variante ohne Hafenanlage».
Auch die Rechnungsprüfungskommission (RPK) empfiehlt den Stimmberechtigten, an der Urnenabstimmung die Variante ohne Hafenanlage zu bewilligen.
Hauptantrag und Variantenantrag
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Stimmberechtigten für eine, auf dem Stimmzettel besser aber für beide Varianten, mit einem Ja entscheiden.
Denn: Möchten die Stimmberechtigten dem Projekt/Kredit «Neugestaltung Seeufer Bürger» im Grundsatz auf jeden Fall zustimmen, sollten sie auf dem Stimmzettel sowohl beim «Hauptantrag» als auch beim «Variantenantrag» ein JA eintragen.
So ist die Wahrscheinlichkeit am grössten, dass das Projekt/Kredit mit der nötigen Mehrheit grundsätzlich angenommen wird.
Ob eine stimmberechtigte Person den Hauptantrag oder den Variantenantrag bevorzugt, kann diese dann mit der Stichfrage kundtun.
Sofern sowohl der Hauptantrag als auch der Variantenantrag eine Mehrheit finden, entscheidet die Stichfrage über diejenige Variante, die umgesetzt wird.
Teilrevision kommunale Nutzungsplanung
Ein weiteres Geschäft, das am 3. März 2024 an der Urne zur Abstimmung kommt, ist die «Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Böni-Vogelsang-Mettli».
Das Gebiet ist in der grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung als Reservezone – und damit als Nichtbauzone – ausgeschieden.
Mit der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans wurde das Gebiet Böni-Vogelsang-Mettli neu als Erholungsgebiet ausgeschieden und in der Folge auch im regionalen Richtplan Zimmerberg als «Gebiet mit Erholungsfunktion von regionaler Bedeutung» festgelegt.
Erholungszonen mit unterschiedlichem Zweck
Die vorliegende Teilrevision der Nutzungsplanung sieht im Gebiet Böni-Vogelsang-Mettli nun zwei Erholungszonen mit unterschiedlichem Zweck vor.
Die zur Gärtnerei gehörende Event- und Parkanlage (Traumgarten) wird neu einem besonderen Erholungsgebiet (Intensiverholung), das restliche Erholungsgebiet mit vorwiegend landwirtschaftlicher Nutzung einem allgemeinen Erholungsgebiet zugewiesen.
Um für die bauliche Entwicklung, Erschliessung und Eventnutzung des Traumgartens den Einbezug der öffentlichen Interessen zu gewährleisten, wird zudem eine Gestaltungsplanpflicht festgelegt.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Böni-Vogelsang-Mettli an der Urne festzusetzen.
Einzelinitiative für bezahlbare Wohnungen
Ebenfalls zur Abstimmung steht am 3. März 2024 die Einzelinitiative «für mehr bezahlbare Wohnungen in Thalwil» des Thalwilers Lukas Lanz.
Die Initiative verlangt in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs die Ergänzung eines zusätzlichen Artikels 18a in der Gemeindeordnung (GO), welcher die Stossrichtung zur Handlung der Gemeinde vorgibt.
Darin verpflichtet sich diese der Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus und enthält zur Umsetzung entsprechende, vom Initianten genannte bewährte Instrumente.
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat die Vorlage auf ihre finanzielle Tragbarkeit und Zweckmässigkeit geprüft.
Hohe Investitions- und Folgekosten
Für die konkrete Umsetzung der Initiative rechnet die RPK mit sehr hohen Investitions- und Folgekosten.
Zudem erachtet die RPK eine weitergehende Verpflichtung der Gemeinde weder als zweckmässig noch als umsetzbar.
Sie beantragt daher den Stimmberechtigten, die Einzelinitiative abzulehnen.
Ebenso beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, die Einzelinitiative «für mehr bezahlbare Wohnungen in Thalwil» an der Urne abzulehnen.