Binningen erinnert an die Erneuerung der Parkkarten
Ende November 2024 werden die Rechnungen für die Anwohner- und Firmenparkkarten 2025 versendet. Spezialbewilligungen müssen jährlich neu beantragt werden.
Wie die Gemeinde Binningen berichtet, wurden in der vergangenen Woche die Rechnungen für die Anwohner- und Firmenparkkarten 2025 versendet.
Die Zahlungseingänge müssen bis am 1. Januar 2025 verarbeitet sein, damit die Karte ab dem neuen Jahr gültig ist. Sollte die Zahlung erst später getätigt werden, ist die Karte erst ab Zahlungseingang gültig.
Sollte die ab dem Jahr 2025 kein Wunsch mehr nach einer Parkkarte bestehen, kann dies per E-Mail oder Telefon den Einwohnerdiensten gemeldet werden.
Karte mit Spezialbewilligung müssen erneut beantragt werden
Wer eine Spezialbewilligung hat (Wochenaufenthalt, Carsharing, Geschäftsfahrzeug et cetera), muss die Karte jedes Jahr neu beantragen. Dies kann ab sofort online oder bei am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigt werden.
Die dazu notwendigen Unterlagen müssen wie beim Erstbezug eingereicht respektive abgegeben werden (Bestätigung Carsharing/Arbeitgeber, bei Änderungen Fahrzeugausweis, Haushaltsbescheinigung et cetera).
Welche Unterlagen genau benötigt werden, können dem auf der Webseite der Gemeinde findbaren Merkblatt entnommen werden.
Pendlerparkkarten 2025
Die Pendlerparkkarten müssen jährlich neu beantragt werden. Dies können Sie ab sofort online oder bei uns am Schalter erledigen. Die Unterlagen müssen wie beim Erstbezug eingereicht respektive abgegeben werden (aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, Fahrzeugausweis, Haushaltsbescheinigung).
Die Zahlungseingänge müssen bis am 1. Januar 2025 verarbeitet sein, damit die Karte ab dem neuen Jahr gültig ist. Sollte die Zahlung erst später getätigt werden, ist die Karte erst ab Zahlungseingang gültig
Bei Fragen gibt die Sachbearbeiterinnen der Einwohnerdienste gerne Auskunft.