Oberwil informiert über Änderung im Baubewilligungsverfahren

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Im Kanton Baselland gibt es ein neues Baugesuchsverfahren: Vorprüfungen vor der Publikation sollen ab 2025 flächendeckend eingeführt werden.

Schulhaus Primarschule Wehrlin in Oberwil.
Schulhaus Primarschule Wehrlin in Oberwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Oberwil mitteilt, wurde im vergangenen Jahr durch den Kanton Baselland ein Pilotprojekt durchgeführt, bei dem ausgewählte Planer und Architekten einzelne Bauprojekte bereits vor der öffentlichen Publikation und Auflage der Gesuchsunterlagen einer eingehenden Vorprüfung durch das Bauinspektorat, die Gemeinden und die Fachstellen unterzogen.

Dabei wurde die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften geprüft, und die Gesuche wurden weitgehend bereinigt. Erst nach dieser Vorprüfung wurden die Baugesuche im Amtsblatt veröffentlicht und in der Standortgemeinde öffentlich aufgelegt.

Einsprachen waren ab diesem Zeitpunkt während der gesetzlich vorgesehenen Auflagefrist von zehn Tagen möglich. Sofern keine Einsprachen eingingen und die Unterlagen vollständig waren, konnte die Baubewilligung direkt erteilt werden.

Das Vertrauen soll gestärkt werden

Aufgrund der positiven Erfahrungen hat die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft beschlossen, diesen optimierten Verfahrensablauf ab Januar 2025 im Rahmen eines umfassenden Testlaufs für sämtliche Baugesuche einzuführen.

Mit der Anpassung sollen das Vertrauen der betroffenen Anwohner in die Korrektheit der veröffentlichten Baugesuche gestärkt und die Qualität der Unterlagen weiter verbessert werden.

Während bislang Einsprecher bei jeder Planbereinigung kontaktiert wurden, um ihre Einsprache zu bestätigen, anzupassen oder zurückzuziehen, wird dies künftig in den meisten Fällen nicht mehr notwendig sein. Da die Planbereinigungen vor der Publikation erfolgen, reicht es in der Regel aus, einmal Einsprache zu erheben.

Kommentare

User #3013 (nicht angemeldet)

Der Artikel ist irreführend, da er suggeriert, dass die Gemeinde Oberwil eigenständig ein neues Baubewilligungsverfahren getestet und eingeführt habe. Dies kann nicht korrekt sein, da das Baubewilligungsverfahren, einschliesslich der Publikation von Baugesuchen, klar in der Zuständigkeit des Kantons liegt. Die Gemeinden haben in diesem Prozess lediglich eine unterstützende Rolle und können solche Änderungen nicht eigenmächtig vornehmen. Es wäre wünschenswert, wenn der Artikel präziser darstellen würde, in welchem Rahmen und unter wessen Leitung dieser Testlauf durchgeführt wurde, um Missverständnisse zu vermeiden.

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