Oberwil saniert Schulhaus Thomasgarten nach Asbestfund
Wie die Gemeinde Oberwil BL berichtet, sind in den Akustikdecken des Schulhauses Thomasgarten kleinste Mengen Asbest entdeckt worden. Für die Schüler, die Lehrpersonen und weitere Nutzer bestand und besteht keinerlei gesundheitliches Risiko. Dennoch wird die Gemeinde Oberwil sämtliche betroffenen Räume nachhaltig sanieren (voraussichtlich in den Sommerferien 2025).
Im Rahmen der Dachsanierung wurden im Juni 2024 in einigen Bauteilen asbesthaltige Materialen gefunden. Aufgrund dieser Befunde wurde das gesamte Schulhaus in den Sommerferien 2024 auf Schadstoffe untersucht. Das Resultat ergab, dass einige Akustikdecken geringe Anteile an Asbest (weniger als ein Prozent) vorweisen, obwohl Schadstoffuntersuchungen aus den 1990er-Jahren die Decken als noch asbestfrei deklarierten.
Raumluftmessungen bestätigen sichere Werte
Die vorgenommenen Raumluftmessungen in den Schulräumen im Juni und August 2024 ergaben, dass sich keine lungengängigen Asbestfasern in der Luft befinden. Das heisst, dass die Messwerte sich unterhalb der analytischen Genauigkeit von weniger als 88 Fasern pro Kubikmeter Raumluft befanden.
Sie liegen somit weit entfernt vom empfohlenen Grenzwert für öffentliche Räume (1000 Fasern pro Kubikmeter). Es besteht demnach kein gesundheitliches Risiko bei der Nutzung der Räume.
Im Sinne der Transparenz sind sowohl der Untersuchungsbericht als auch das Schadstoffgutachten aufgeschaltet. Die Luftmessungen werden auch künftig regelmässig weitergeführt.
Asbestsanierung für Sommer 2025 geplant
Da keine Belastung der Raumluft mit Asbestfasern besteht, müssen keine unverzüglichen Massnahmen oder sogar ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden. Jedoch gilt ein Veränderungsverbot an den Decken, damit keine Fasern unbeabsichtigt freigesetzt werden können.
Die fachgerechte Entfernung der Akustikdecken soll innert einem Jahr erfolgen. Der Oberwiler Gemeinderat hat entschieden, die Planung der Sanierungsarbeiten umgehend zu starten.
Die Schadstoffsanierung wird voraussichtlich in den Sommerferien 2025 durchgeführt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips soll langfristig sichergestellt werden, dass die Lehrpersonen sowie die Schülerinnen und Schüler die Räume bedenkenlos nutzen können.