Parkieren an der Werkhof-Zufahrt in Ettingen nicht erlaubt
Wie die Gemeinde Ettingen berichtet, ist das Parkieren an der Zufahrt zum neuen Werkhof am Landskron- und Lohweg verboten.
Die Parzelle auf dem Areal der neuen Sportanlage Toggesematt dient als Zugang und Zufahrt zu den Gebäulichkeiten der Anlage sowie als Zufahrt zum neuen Werkhof.
Da die Zufahrt zum Werkhof jederzeit gewährleistet sein muss, ist das Parkieren im Bereich der Zufahrt nicht erwünscht.
Entlang der Sportanlage Toggesematt befinden sich ausreichend frei verfügbare Parkplätze, die von den Besuchern und Gästen benutzt werden können.
Zufahrt zur Sportanlage Toggesematt
Die Zufahrt von Seite Lohweg auf die Parzelle der Sportanlage Toggesematt wird grossmehrheitlich von Zweiradfahrenden genutzt, welche auf dem angrenzenden Platz ihre Fahrzeuge abstellen dürfen.
Aus diesem Grund wird die Zufahrt zum Areal auf Berechtigte eingeschränkt, damit diese immer frei ist.
Am Landskronweg, Zufahrt zur Sportanlage Toggesematt, wird Parkieren mit Zusatz «ganzes Areal» verboten.
Am Lohweg an der Zufahrt zur Sportanlage Toggesematt besteht ein Verbot für Motorwagen und Motorräder mit Zusatz «ausgenommen Berechtigte».