Stadtrat befindet über Zonenplanänderung Freistatt

Stadt Thun
Stadt Thun

Thun,

Ende August befindet der Stadtrat über die Zonenplanänderung.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Mit der Zonenplanänderung Freistatt schafft die Stadt Thun gemäss Stadtentwicklungskonzept 2035 und der Strategie Stadtentwicklung die Rahmenbedingungen für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen sowie für eine nachhaltige Quartierentwicklung. Thun erhält an einem attraktiven Standort ohne zusätzlichen Landbedarf mehr Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen und Generationen, das Quartier wird städtebaulich aufgewertet.

Die gemeinnützige Bau- und Wohngenossenschaft (GBWG) Freistatt geht finanziell gesundet in die Zukunft und bleibt der Stadt als Wohnungsanbieterin langfristig erhalten. Nach dem mehrjährigen Planungs- und Partizipationsprozess und der Vorprüfung durch den Kanton erfolgte im März 2019 die öffentliche Planauflage. Dort erfuhr die Zone mit Planungspflicht ZPP Freistatt ebenfalls grossmehrheitliche Unterstützung.

Einige bereits in der Mitwirkung eingegangene Anliegen nimmt der Gemeinderat in die weitere Planung auf. Sie sollen in den kommenden Prozessschritten berücksichtigt werden.

Dadurch kann den Bedürfnissen Rechnung getragen werden, gleichzeitig bewahrt sich der Gemeinderat den nötigen Spielraum, um möglichst innovative und zukunftsgerichtete Lösungen zu finden.

Kontrovers beurteilte Inhalte der Planung

Während der öffentlichen Auflage gingen insgesamt fünf Einsprachen ein. Folgende Hauptaspekte wurden sowohl in der Mitwirkung als auch als Einsprachepunkte kontrovers beurteilt:

Mindestanteil für gemeinnütziges Wohnen:

Die Festlegung eines Mindestanteils für gemeinnütziges Wohnens findet Akzeptanz, bezüglich der Höhe gehen die Meinungen auseinander. Der Gemeinderat hält an einem Drittel fest, formuliert aber die klare Absicht einer substanziellen Erhöhung des Anteils an genossenschaftlichem Wohnen im späteren Prozessverlauf.

Die Stadt beabsichtigt, ein Drittel der Fläche im Perimeter der ZPP Freistatt der städtischen Pensionskasse anzubieten. Das restliche Drittel der Fläche (ein weiteres Drittel ist bereits für die GBWG Freistatt reserviert) soll für eine Ideenkonkurrenz ausgeschrieben werden, um den passenden Entwicklungs- und Betriebspartner zu finden.

Ziel der Stadt ist es, ein überzeugendes, innovatives Gesamtkonzept zu finden, das allen Dimensionen der Nachhaltigkeit, d.h. sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekten Rechnung trägt. Die Ideenkonkurrenz soll offen ausgeschrieben werden, damit sich auch gemeinnützige Wohnbauträger und Organisationen bewerben können.

Ferner geht es darum, mittels diverser ausgewogener Massnahmen im ganzen Stadtgebiet, den Anteil gemeinnütziger Wohnungsangebote zu halten und gleichzeitig eine gute soziale Durchmischung zu fördern. Dies geschieht bei der Entwicklung diverser Areale (z.B: Freistatt, Bostudenzelg, Siegenthalergut, Nünenen), aber auch durch die gezielte Erneuerung und Weiterentwicklung bestehender Wohnbaugenossenschaften.

Bemessung Anzahl Autoabstellplätze:

In der Mitwirkung anfangs 2018 wurde eine autoreduzierte Siedlung mehrheitlich akzeptiert oder begrüsst. Bezüglich der Bandbreite von 0,5 bis 1.1 Parkplätzen (PP) pro Wohnung gab es jedoch verschiedene Ansichten.

Im Rahmen der öffentlichen Planauflage wird von zwei Einsprechern eine Beschränkung der Parkplatzzahl auf max. 0,5 PP pro Wohnung verlangt. Der Gemeinderat möchte die Anliegen betreffend Mobilität berücksichtigen, indem diese im Rahmen der nachfolgenden Planungsprozesse vertieft untersucht werden.

Energiebestimmungen:

Sowohl im Rahmen der Mitwirkung als auch konkreter im Rahmen der öffentlichen Planauflage wurden verbindlichere Vorgaben bei den Energievorschriften gefordert. Auch die Berücksichtigung der Anliegen betreffend Energievorgaben sollen im Rahmen der nachfolgenden Planungsprozesse vertieft untersucht werden.

Die weiteren Schritte

Am 22. August 2019 befindet der Stadtrat über die Zonenplanänderung. Diese unterliegt dem fakultativen Referendum.

Nach der Zustimmung wird das Geschäft dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Sobald alle künftigen Baurechtnehmenden und Arealbetreibenden feststehen und die konkreten Anforderungen an Funktion und Architektur formuliert sind, wird ein gemeinsam zu finanzierender Architekturwettbewerb über das gesamte Areal ausgeschrieben.

Ziel ist es, ein städtebaulich und architektonisch überzeugendes Gesamtkonzept umzusetzen. Besondere Bedeutung erhalten dabei baufeldübergreifende Themen wie die Aussenraumgestaltung, aber auch die Möglichkeit, funktionale Synergien optimal umzusetzen (Mobilität, Energie, Gemeinschaftsräume, etc.).

Basierend auf dem Sieger-Beitrag sollen anschliessend pro Baufeld unabhängig entsprechende Projekte ausgeführt werden. Wie das Gesamtprojekt planungsrechtlich verankert wird – sei es mit einer Überbauungsordnung, mehreren Teilüberbauungsordnungen oder weiteren Möglichkeiten nach Artikel 93 BauG – ist noch offen. Ein Baustart könnte frühestens im Jahr 2023 erfolgen.

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